Gleichgeschlechtliche Ehe — Liechtenstein

Ehe seit dem 1. Januar 2025 — eine der jüngsten Öffnungen Europas.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Gleichgeschlechtliche Ehe
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Fürstentum hat die Ehe zum 1. Januar 2025 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und damit die 2011 eingeführte eingetragene Partnerschaft abgelöst. Der Schritt erfolgte durch Parlamentsbeschluss, ohne Volksabstimmung. Mit der Öffnung sind auch die adoptionsrechtlichen Unterschiede weitgehend entfallen; neue Partnerschaften werden nicht mehr begründet.

Liechtenstein hat den Anschluss in einem Schritt hergestellt: vierzehn Jahre nach der Partnerschaft und drei Jahre nach der Schweiz, ohne Volksabstimmung und mit vergleichsweise wenig öffentlicher Auseinandersetzung. In einem Land mit vierzigtausend Einwohnern verläuft eine solche Debatte naturgemäss anders als in einem Flächenstaat.

Die wichtigsten Punkte

EheGeöffnet seit dem 1. Januar 2025
Eingetragene PartnerschaftSeit 2011; keine neuen mehr, Umwandlung möglich
AdoptionMit der Eheöffnung weitgehend angeglichen
ZuständigkeitZivilstandsamt in Vaduz, für das gesamte Land
FortpflanzungsmedizinBehandlung in der Regel in der Schweiz oder in Österreich
AufenthaltDer Wohnsitz ist kontingentiert — der eigentliche Engpass
DiskriminierungStrafrechtlicher und arbeitsrechtlicher Schutz

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten eine moderate Gebühr; die Umwandlung einer Partnerschaft ist günstiger. Behandlungen im Ausland richten sich nach den dortigen Tarifen.

Aktuelle Entwicklungen

Zum 1. Januar 2025 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden, und bestehende eingetragene Partnerschaften können umgewandelt werden.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Nicht die Eheschliessung ist die Hürde, sondern der Aufenthalt: Die Zahl der Bewilligungen ist gesetzlich begrenzt und wird teilweise verlost.

Häufige Fragen

Seit wann steht die Ehe allen offen?

Seit dem 1. Januar 2025. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben gültig und können beim Zivilstandsamt in Vaduz in eine Ehe umgewandelt werden; neue Partnerschaften werden nicht mehr begründet.

Was ist beim ausländischen Ehegatten zu beachten?

Der Aufenthalt. Ehepartner von liechtensteinischen Staatsangehörigen und von EWR-Bürgern mit Aufenthaltsrecht haben bessere Voraussetzungen, aber die Bewilligungen sind kontingentiert. Klären Sie das mit dem Ausländer- und Passamt, bevor Sie einen Termin festlegen.

Offizielle Quellen und Links

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