Die Rechtsgrundlage
Das Fürstentum hat die Ehe zum 1. Januar 2025 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und damit die 2011 eingeführte eingetragene Partnerschaft abgelöst. Der Schritt erfolgte durch Parlamentsbeschluss, ohne Volksabstimmung. Mit der Öffnung sind auch die adoptionsrechtlichen Unterschiede weitgehend entfallen; neue Partnerschaften werden nicht mehr begründet.
Liechtenstein hat den Anschluss in einem Schritt hergestellt: vierzehn Jahre nach der Partnerschaft und drei Jahre nach der Schweiz, ohne Volksabstimmung und mit vergleichsweise wenig öffentlicher Auseinandersetzung. In einem Land mit vierzigtausend Einwohnern verläuft eine solche Debatte naturgemäss anders als in einem Flächenstaat.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Geöffnet seit dem 1. Januar 2025 |
|---|---|
| Eingetragene Partnerschaft | Seit 2011; keine neuen mehr, Umwandlung möglich |
| Adoption | Mit der Eheöffnung weitgehend angeglichen |
| Zuständigkeit | Zivilstandsamt in Vaduz, für das gesamte Land |
| Fortpflanzungsmedizin | Behandlung in der Regel in der Schweiz oder in Österreich |
| Aufenthalt | Der Wohnsitz ist kontingentiert — der eigentliche Engpass |
| Diskriminierung | Strafrechtlicher und arbeitsrechtlicher Schutz |
In der Praxis
- Die Umwandlung einer Partnerschaft erfolgt beim Zivilstandsamt gegen eine geringe Gebühr.
- Klären Sie den Aufenthaltsstatus vor der Hochzeitsplanung: Die Bewilligungen sind kontingentiert.
- Für die Fortpflanzungsmedizin gelten die Regeln des Behandlungslandes, meist der Schweiz.
- Eine liechtensteinische Ehe wird im EWR-Raum anerkannt.
Kosten und Übernahme
Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten eine moderate Gebühr; die Umwandlung einer Partnerschaft ist günstiger. Behandlungen im Ausland richten sich nach den dortigen Tarifen.
Aktuelle Entwicklungen
Zum 1. Januar 2025 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden, und bestehende eingetragene Partnerschaften können umgewandelt werden.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt in Vaduz.
- Ausländer- und Passamt, für den Aufenthalt des ausländischen Ehegatten.
- Beratungsstellen der Region, in der Ostschweiz und in Vorarlberg.
Gut zu wissen
Nicht die Eheschliessung ist die Hürde, sondern der Aufenthalt: Die Zahl der Bewilligungen ist gesetzlich begrenzt und wird teilweise verlost.
Häufige Fragen
Seit wann steht die Ehe allen offen?
Seit dem 1. Januar 2025. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben gültig und können beim Zivilstandsamt in Vaduz in eine Ehe umgewandelt werden; neue Partnerschaften werden nicht mehr begründet.
Was ist beim ausländischen Ehegatten zu beachten?
Der Aufenthalt. Ehepartner von liechtensteinischen Staatsangehörigen und von EWR-Bürgern mit Aufenthaltsrecht haben bessere Voraussetzungen, aber die Bewilligungen sind kontingentiert. Klären Sie das mit dem Ausländer- und Passamt, bevor Sie einen Termin festlegen.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
