Schwangerschaft — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Fünfzehn Wochen Mutterschaftsurlaub, davon neun zwingend nach der Geburt, und ein kostenloses Nachsorgesystem.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Schwangerschaft
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die Vorsorge umfasst rund zehn übernommene Untersuchungen. Der Mutterschaftsurlaub dauert fünfzehn Wochen, davon eine Woche zwingend vor dem errechneten Termin und neun Wochen zwingend danach. Der Geburtsurlaub des zweiten Elternteils wurde auf zwanzig Tage erhöht. Die regionalen Kind-und-Familie-Dienste begleiten kostenlos nach der Geburt.

Der belgische Mutterschaftsurlaub ist in einen Pflichtteil und einen frei wählbaren Teil geteilt: Eine Woche vor und neun Wochen nach der Geburt sind zwingend, die restlichen Wochen können vorgezogen oder angehängt werden. Diese Flexibilität ist der Grund, warum sich Mütter in Belgien oft anders organisieren als in den Nachbarländern. Die Abwicklung läuft über die Krankenkasse, bei der man Mitglied sein muss — für Zugewanderte der erste Schritt überhaupt.

Die wichtigsten Punkte

MutterschaftsurlaubFünfzehn Wochen, davon neun zwingend nach der Geburt
GeburtsurlaubZwanzig Tage für den zweiten Elternteil
VorsorgeRund zehn übernommene Untersuchungen
Frühe EntlassungÜblich, mit Hebammenbetreuung zu Hause
NachsorgeKostenlos über die regionalen Kind-und-Familie-Dienste
GeburtsprämieÜber die Familienbeihilfenkasse, bereits vor der Geburt beantragbar
Deutschsprachige GemeinschaftEigene Dienste in deutscher Sprache

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Vorsorge und Geburt werden von der Pflichtversicherung getragen; die Nachsorge der Gemeinschaftsdienste ist kostenlos.

Aktuelle Entwicklungen

Der Geburtsurlaub für den zweiten Elternteil ist auf zwanzig Tage ausgeweitet worden, und die Regelungen für Mehrlings- und Frühgeburten wurden angepasst. Die Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen erfolgt weitgehend über das Drittzahlersystem, sodass keine Vorauszahlung nötig ist.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die neun Wochen nach der Geburt sind zwingend und können weder verkürzt noch abgegolten werden; nur die Wochen davor sind teilweise übertragbar.

Häufige Fragen

Wie ist der Mutterschaftsurlaub in Belgien aufgeteilt?

Insgesamt fünfzehn Wochen bei einer Einlingsgeburt. Davon sind eine Woche vor und neun Wochen nach der Geburt Pflicht; die übrigen Wochen können vor oder nach der Geburt genommen werden. Bei Mehrlingen verlängert sich die Dauer. Die Entschädigung zahlt die Krankenkasse.

Was muss man als Zugewanderte zuerst erledigen?

Sich bei einer Krankenkasse anmelden. Ohne Mitgliedschaft gibt es weder die Erstattung der Vorsorge noch die Mutterschaftsentschädigung. Die Anmeldung erfolgt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, sobald ein rechtmäßiger Aufenthalt und eine Meldung bei der Gemeinde vorliegen.

Offizielle Quellen und Links

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