HIV und Aids — Deutschland

Die PrEP ist seit 2019 Kassenleistung, Selbsttests sind frei verkäuflich, und die Meldung erfolgt ohne Namen.

Illustration: HIV und Aids — Deutschland

Die Rechtsgrundlage

Etwa 90 000 Menschen leben in Deutschland mit HIV. Die Behandlung wird von der Krankenversicherung getragen, die PrEP ist seit September 2019 für Menschen mit erhöhtem Risiko ab 16 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, und die Labormeldung an das Robert Koch-Institut erfolgt ausdrücklich nicht namentlich – ein bewusster Schutz, der das Testen erleichtern soll.

Drei Dinge machen den deutschen Zugang aus: die nichtnamentliche Labormeldung, die ein Testen ohne Angst vor behördlicher Erfassung ermöglicht; die frei verkäuflichen Selbsttests seit 2018; und die PrEP als Kassenleistung seit September 2019. Zusammen haben sie den Zugang zu Test und Vorsorge grundlegend verändert.

Die wichtigsten Punkte

TestBei Gesundheitsämtern und Aidshilfen anonym und kostenlos oder gegen geringe Gebühr
SelbsttestsSeit 2018 frei verkäuflich in Apotheken und im Handel
PrEPSeit September 2019 Kassenleistung ab 16 Jahren bei erhöhtem Risiko
PEPIn Kliniken und Schwerpunktambulanzen, rund um die Uhr
BehandlungVon der Krankenversicherung getragen, Zuzahlungen möglich
MeldepflichtNichtnamentlich an das Robert Koch-Institut
StrafrechtKein eigener Tatbestand; Verfahren laufen über die Körperverletzungsdelikte

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Behandlung und PrEP werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen; anonyme Tests sind kostenlos oder sehr günstig.

Aktuelle Entwicklungen

Die Aufnahme der PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im September 2019 hat den Zugang grundlegend verändert; Selbsttests sind seit 2018 frei verkäuflich, und die Meldung erfolgt weiterhin ausdrücklich ohne Namen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die nichtnamentliche Meldung bedeutet, dass ein positiver Befund nicht mit Ihrem Namen an eine Behörde geht. Das ist ausdrücklich so geregelt, um das Testen nicht zu behindern.

Häufige Fragen

Wer bekommt die PrEP auf Kassenkosten?

Menschen ab sechzehn Jahren mit erhöhtem Infektionsrisiko, verordnet über eine dazu berechtigte Praxis. Zur Leistung gehören die vierteljährlichen Kontrollen, nicht nur das Medikament. Die Entscheidung über das Risiko trifft die Ärztin im Gespräch, nicht die Kasse.

Was bedeutet „nicht nachweisbar gleich nicht übertragbar“?

Dass eine Person unter wirksamer Therapie, deren Viruslast dauerhaft unter der Nachweisgrenze liegt, HIV sexuell nicht überträgt. Das ist durch große Studien belegt und international anerkannt. Voraussetzung sind die regelmäßige Einnahme der Medikamente und die Kontrolle der Viruslast. Für Paare, bei denen eine Person HIV-positiv ist, ändert das alles.

Offizielle Quellen und Links

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Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

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