Die Rechtsgrundlage
Etwa 90 000 Menschen leben in Deutschland mit HIV. Die Behandlung wird von der Krankenversicherung getragen, die PrEP ist seit September 2019 für Menschen mit erhöhtem Risiko ab 16 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, und die Labormeldung an das Robert Koch-Institut erfolgt ausdrücklich nicht namentlich – ein bewusster Schutz, der das Testen erleichtern soll.
Drei Dinge machen den deutschen Zugang aus: die nichtnamentliche Labormeldung, die ein Testen ohne Angst vor behördlicher Erfassung ermöglicht; die frei verkäuflichen Selbsttests seit 2018; und die PrEP als Kassenleistung seit September 2019. Zusammen haben sie den Zugang zu Test und Vorsorge grundlegend verändert.
Die wichtigsten Punkte
| Test | Bei Gesundheitsämtern und Aidshilfen anonym und kostenlos oder gegen geringe Gebühr |
|---|---|
| Selbsttests | Seit 2018 frei verkäuflich in Apotheken und im Handel |
| PrEP | Seit September 2019 Kassenleistung ab 16 Jahren bei erhöhtem Risiko |
| PEP | In Kliniken und Schwerpunktambulanzen, rund um die Uhr |
| Behandlung | Von der Krankenversicherung getragen, Zuzahlungen möglich |
| Meldepflicht | Nichtnamentlich an das Robert Koch-Institut |
| Strafrecht | Kein eigener Tatbestand; Verfahren laufen über die Körperverletzungsdelikte |
In der Praxis
- Für einen anonymen Test das Gesundheitsamt oder eine Aidshilfe aufsuchen – keine Versichertenkarte nötig.
- Die PrEP über eine Schwerpunktpraxis verordnen lassen; das Quartalsmonitoring gehört zur Leistung.
- Nach einem Risikokontakt sofort in eine Klinik mit Infektionsambulanz, nicht bis zum nächsten Werktag warten.
- Selbsttests eignen sich zur ersten Orientierung, ersetzen aber nicht den Labortest zur Bestätigung.
Kosten und Übernahme
Behandlung und PrEP werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen; anonyme Tests sind kostenlos oder sehr günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Die Aufnahme der PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im September 2019 hat den Zugang grundlegend verändert; Selbsttests sind seit 2018 frei verkäuflich, und die Meldung erfolgt weiterhin ausdrücklich ohne Namen.
Anlaufstellen
- Gesundheitsämter mit anonymer Beratung und Testung.
- Deutsche Aidshilfe und regionale Aidshilfen, Checkpoints.
- HIV-Schwerpunktpraxen und Infektionsambulanzen der Kliniken.
Gut zu wissen
Die nichtnamentliche Meldung bedeutet, dass ein positiver Befund nicht mit Ihrem Namen an eine Behörde geht. Das ist ausdrücklich so geregelt, um das Testen nicht zu behindern.
Häufige Fragen
Wer bekommt die PrEP auf Kassenkosten?
Menschen ab sechzehn Jahren mit erhöhtem Infektionsrisiko, verordnet über eine dazu berechtigte Praxis. Zur Leistung gehören die vierteljährlichen Kontrollen, nicht nur das Medikament. Die Entscheidung über das Risiko trifft die Ärztin im Gespräch, nicht die Kasse.
Was bedeutet „nicht nachweisbar gleich nicht übertragbar“?
Dass eine Person unter wirksamer Therapie, deren Viruslast dauerhaft unter der Nachweisgrenze liegt, HIV sexuell nicht überträgt. Das ist durch große Studien belegt und international anerkannt. Voraussetzung sind die regelmäßige Einnahme der Medikamente und die Kontrolle der Viruslast. Für Paare, bei denen eine Person HIV-positiv ist, ändert das alles.
Offizielle Quellen und Links
- Robert Koch-Institut — Surveillance und Empfehlungen
- Deutsche Aidshilfe — Beratung, Tests und Adressen
- Liebesleben, BZgA — amtliche Aufklärungskampagne
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
