Die Rechtsgrundlage
In Italien gilt seit 2006 ein eigener Straftatbestand, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien mit vier bis zwölf Jahren Freiheitsstrafe bedroht und andere Eingriffe in die weiblichen Genitalien ohne therapeutische Notwendigkeit gesondert erfasst. Auslandstaten sind strafbar, wenn Täter oder Betroffene in Italien ansässig sind. Angehörige von Gesundheitsberufen, die sich beteiligen, verlieren die Berufszulassung.
In Südtirol gilt italienisches Recht: Ein eigener Straftatbestand besteht seit 2006 und erfasst sowohl die Verstümmelung als auch andere Eingriffe an den weiblichen Genitalien ohne therapeutische Notwendigkeit. Er sieht zusätzlich den Entzug der elterlichen Verantwortung und für medizinisches Personal ein Berufsverbot vor. Die Betroffenenzahlen in der Provinz sind klein; die Versorgung erfolgt über den Sanitätsbetrieb und über Zentren in Norditalien.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung, auch bei Auslandstaten, hier aus der Richtlinie (EU) 2024/1385.
Die wichtigsten Punkte
| Straftatbestand | Eigenes Gesetz von 2006, vier bis zwölf Jahre Freiheitsstrafe |
|---|---|
| Weitere Eingriffe | Auch nicht therapeutisch begründete Eingriffe sind gesondert strafbar |
| Auslandstaten | Strafbar bei Ansässigkeit von Täter oder Betroffener in Italien |
| Gesundheitsberufe | Beteiligung führt zum Verlust der Berufszulassung |
| Strafschärfung | Bei minderjährigen Betroffenen und bei Gewinnerzielungsabsicht |
| Versorgung | Über den öffentlichen Gesundheitsdienst, kostenfrei |
| Sprache | Beratung in Südtirol auf Deutsch |
In der Praxis
- Bei Sorge um ein Mädchen den Sozialdienst oder die Carabinieri verständigen.
- Die Versorgung über den öffentlichen Gesundheitsdienst ist kostenfrei.
- Eine ärztliche Dokumentation vor einer Auslandsreise ist eine anerkannte Schutzmassnahme.
- Auf deutschsprachige Beratung bestehen; sie ist gewährleistet.
Kosten und Übernahme
Die Behandlung und die psychologische Begleitung durch den Sanitätsbetrieb sind Teil der staatlichen Gesundheitsversorgung; Überweisungen an spezialisierte Zentren in Norditalien werden übernommen.
Aktuelle Entwicklungen
Italien hat die Fortbildung in Gesundheits- und Sozialberufen ausgebaut und eine gebührenfreie Beratungsnummer eingerichtet; in Südtirol erfolgt die Beratung zweisprachig über den Sanitätsbetrieb.
Anlaufstellen
- Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften.
- Gynäkologische Dienste des Sanitätsbetriebs.
- Beratungsstellen für Frauen und Migrantinnen.
Gut zu wissen
Der italienische Tatbestand ist ungewöhnlich weit: Er erfasst auch Eingriffe, die nicht der klassischen Definition entsprechen, sofern sie ohne therapeutische Notwendigkeit erfolgen.
Häufige Fragen
Welche Folgen hat die Tat in Italien über die Strafe hinaus?
Neben der Freiheitsstrafe kann das Gericht den Eltern die elterliche Verantwortung entziehen, und Angehörigen von Gesundheitsberufen droht ein zeitweiliges Berufsverbot. Die Strafe wird erhöht, wenn die Tat an einer Minderjährigen oder gegen Entgelt begangen wird.
Wird die Tat verfolgt, wenn sie im Ausland stattfand?
Ja, wenn sie von einer italienischen Staatsangehörigen oder einer in Italien ansässigen Person begangen oder an einer solchen verübt wurde. Die Straflosigkeit am Tatort steht der Verfolgung nicht entgegen.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
