Weibliche Genitalverstümmelung — Luxemburg

Ein Straftatbestand nach belgischem Vorbild, in einem Land mit kleiner, aber realer betroffener Bevölkerung.

Übersichtskarte — Luxemburg — Weibliche Genitalverstümmelung
Luxemburg. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Strafgesetzbuch stellt die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe, mit Strafschärfung bei minderjährigen Betroffenen. Die betroffene Bevölkerung ist klein, stammt aber aus Regionen mit hoher Prävalenz. Spezialisierte medizinische Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Zentren in Belgien und Frankreich.

Luxemburg hat die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigenen Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und die Verjährung so ausgestaltet, dass sie erst mit der Volljährigkeit der Betroffenen zu laufen beginnt. Das ist der entscheidende Punkt in der Praxis: Die Tat wird fast nie zum Tatzeitpunkt angezeigt, sondern Jahre später, wenn die Betroffene selbst darüber sprechen kann.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung, auch bei Auslandstaten, hier aus der Richtlinie (EU) 2024/1385.

Die wichtigsten Punkte

StraftatbestandVerstümmelung weiblicher Genitalien, mit Strafschärfung bei Minderjährigen
EinwilligungOhne rechtfertigende Wirkung
MeldungAn die Staatsanwaltschaft und den Jugendschutzdienst
VersorgungGynäkologische Nachsorge, Rekonstruktion in Zentren der Grossregion
AsylDas Risiko einer Beschneidung ist als Schutzgrund anerkannt
PräventionGetragen von Gesundheitsdiensten und Vereinen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Behandlung wird von der Gesundheitskasse getragen; für Leistungen im Ausland ist eine Vorabgenehmigung nötig.

Aktuelle Entwicklungen

Luxemburg hat die Fortbildung von Gesundheits- und Schulpersonal ausgeweitet und arbeitet innerhalb der Großregion mit belgischen und französischen Fachstellen zusammen, weil Betroffene die Beratung häufig jenseits der Grenze suchen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Weil die spezialisierte Versorgung meist jenseits der Grenze liegt, sollte die Kostenübernahme im Voraus geklärt werden.

Häufige Fragen

Ab wann verjährt die Tat in Luxemburg?

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit der Volljährigkeit der Betroffenen zu laufen, nicht mit der Tat. Eine Frau, die als Kind beschnitten wurde, kann also noch als Erwachsene Anzeige erstatten. Lassen Sie sich zur konkreten Frist anwaltlich beraten — sie hängt von der Einstufung der Tat ab.

Gibt es in Luxemburg eine spezialisierte Betreuung?

Ja. Der Planning Familial und die Frauenberatungsstellen begleiten Betroffene mehrsprachig, und die Krankenhäuser vermitteln an gynäkologische Sprechstunden mit Erfahrung. Die Behandlung wird von der Krankenversicherung getragen.

Offizielle Quellen und Links

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