Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 verlangt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung und der Zwangsheirat, mit Mindesthöchststrafen und Qualifikationen, wenn das Opfer ein Kind oder der Täter ein Angehöriger ist. Die Staaten müssen ihre Zuständigkeit für Auslandstaten eigener Staatsangehöriger oder gewöhnlich Ansässiger begründen, ohne beiderseitige Strafbarkeit zu verlangen. Vorgesehen ist zudem die Fortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal.
Der Eingriff während eines Urlaubs im Herkunftsland ist der Hauptfall: Die verpflichtende Auslandszuständigkeit schließt diesen Weg.
Die Richtlinie ergänzt die Istanbul-Konvention des Europarats, ein eigenständiges Instrument, das mehrere Mitgliedstaaten nicht ratifiziert haben.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsakt | Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 |
|---|---|
| Strafbarkeit | In allen 27 Mitgliedstaaten verpflichtend |
| Auslandszuständigkeit | Für Staatsangehörige und gewöhnlich Ansässige |
| Beiderseitige Strafbarkeit | Darf nicht verlangt werden |
| Prävention | Fortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Ist Genitalverstümmelung unionsweit strafbar?
Ja, die Richtlinie von 2024 verlangt die Strafbarkeit in allen 27 Mitgliedstaaten.
Und bei einem Eingriff im Ausland?
Die Staaten müssen dafür zuständig sein, wenn Staatsangehörige oder gewöhnlich Ansässige beteiligt sind.
Muss die Tat vor Ort strafbar sein?
Nein, beiderseitige Strafbarkeit darf nicht verlangt werden.
Was sieht die Richtlinie zur Prävention vor?
Fortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal zur Erkennung und Meldung.
Offizielle Quellen und Links
- Weltgesundheitsorganisation — internationale Referenz zum Thema
