Weibliche Genitalverstümmelung — Europäische Union

Genitalverstümmelung muss nun in allen 27 Mitgliedstaaten strafbar sein, auch wenn sie im Ausland vorgenommen wird.

Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 verlangt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung und der Zwangsheirat, mit Mindesthöchststrafen und Qualifikationen, wenn das Opfer ein Kind oder der Täter ein Angehöriger ist. Die Staaten müssen ihre Zuständigkeit für Auslandstaten eigener Staatsangehöriger oder gewöhnlich Ansässiger begründen, ohne beiderseitige Strafbarkeit zu verlangen. Vorgesehen ist zudem die Fortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal.

Der Eingriff während eines Urlaubs im Herkunftsland ist der Hauptfall: Die verpflichtende Auslandszuständigkeit schließt diesen Weg.

Die Richtlinie ergänzt die Istanbul-Konvention des Europarats, ein eigenständiges Instrument, das mehrere Mitgliedstaaten nicht ratifiziert haben.

Die wichtigsten Punkte

RechtsaktRichtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024
StrafbarkeitIn allen 27 Mitgliedstaaten verpflichtend
AuslandszuständigkeitFür Staatsangehörige und gewöhnlich Ansässige
Beiderseitige StrafbarkeitDarf nicht verlangt werden
PräventionFortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Ist Genitalverstümmelung unionsweit strafbar?

Ja, die Richtlinie von 2024 verlangt die Strafbarkeit in allen 27 Mitgliedstaaten.

Und bei einem Eingriff im Ausland?

Die Staaten müssen dafür zuständig sein, wenn Staatsangehörige oder gewöhnlich Ansässige beteiligt sind.

Muss die Tat vor Ort strafbar sein?

Nein, beiderseitige Strafbarkeit darf nicht verlangt werden.

Was sieht die Richtlinie zur Prävention vor?

Fortbildung von Gesundheits- und Bildungspersonal zur Erkennung und Meldung.

Offizielle Quellen und Links

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