Die Rechtsgrundlage
Artikel 409 des Strafgesetzbuchs stellt seit 2001 jede Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe, ebenso das Anstiften und Erleichtern, und zwar unabhängig von einer Einwilligung. Die Strafen sind bei minderjährigen Betroffenen und bei Tatbegehung durch Verwandte erhöht. Auslandstaten sind in Belgien verfolgbar.
Belgien gehört zu den europäischen Ländern mit den höchsten Zahlen betroffener und gefährdeter Frauen und Mädchen, was vor allem an der Zusammensetzung der Diaspora liegt. Entsprechend ausgebaut ist die Infrastruktur: eigener Straftatbestand seit 2001, spezialisierte Zentren an mehreren Universitätskliniken, eine anerkannte Fachorganisation und ein Vorgehen, das auf Prävention vor Sommerreisen setzt.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung, auch bei Auslandstaten, hier aus der Richtlinie (EU) 2024/1385.
Die wichtigsten Punkte
| Straftatbestand | Artikel 409 StGB seit 2001 |
|---|---|
| Einwilligung | Ohne Wirkung; die Tat bleibt strafbar |
| Anstiftung | Erleichtern und Anstiften sind ebenfalls strafbar |
| Auslandstaten | In Belgien verfolgbar |
| Versorgung | Ein spezialisiertes medizinisches Zentrum in Brüssel |
| Asyl | Das Risiko einer Beschneidung ist als Schutzgrund anerkannt |
| Betroffene | Mehrere zehntausend Frauen betroffen oder gefährdet |
In der Praxis
- Vor einer Auslandsreise die Fachstelle GAMS kontaktieren – es besteht ein Präventionsangebot.
- Bei Gefahr für ein Mädchen den Jugendhilfedienst oder die Polizei verständigen.
- Die Rekonstruktion wird interdisziplinär begleitet; nach einer Überweisung fragen.
- Ein ärztliches Attest vor der Reise gilt als Präventionsmassnahme.
Kosten und Übernahme
Die medizinische Versorgung fällt unter die Pflichtversicherung; die Beratung durch Fachstellen ist kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Die Zahl der anerkannten spezialisierten Zentren wurde erweitert, und die Prävention richtet sich gezielt auf die Wochen vor den Sommerferien, in denen Reisen ins Herkunftsland stattfinden. Fachkräfte in Schulen und Kinderarztpraxen werden systematisch geschult.
Anlaufstellen
- GAMS Belgien und die Rechtsberatung von Intact.
- Spezialisiertes medizinisches Zentrum in Brüssel.
- Jugendhilfedienste und die Notrufnummer 103 für Kinder.
Gut zu wissen
Die Einwilligung einer volljährigen Betroffenen lässt die Strafbarkeit nicht entfallen – ein Punkt, der in Familien häufig unbekannt ist.
Häufige Fragen
Wird die Rekonstruktion in Belgien übernommen?
Ja. Die Versorgung in den anerkannten spezialisierten Zentren — psychologische Begleitung, gynäkologische Betreuung und, wenn indiziert, die rekonstruktive Chirurgie — wird von der Krankenversicherung getragen. Die Beratung durch die Fachstellen ist kostenlos.
Was passiert, wenn eine Familie das Mädchen im Sommer ins Herkunftsland bringt?
Die Tat bleibt nach belgischem Recht strafbar, auch wenn sie im Ausland begangen wird. Bei konkretem Verdacht schalten Schulen und Ärzte den Jugendschutz ein; vor Reisen werden Atteste und Informationsschreiben ausgestellt, die der Familie im Herkunftsland als Argument dienen. Sprechen Sie eine Beratungsstelle vor der Abreise an, nicht danach.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
