Weibliche Genitalverstümmelung — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Artikel 409 StGB seit 2001, mit Verfolgung von Auslandstaten und einem spezialisierten Zentrum in Brüssel.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Weibliche Genitalverstümmelung
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Artikel 409 des Strafgesetzbuchs stellt seit 2001 jede Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe, ebenso das Anstiften und Erleichtern, und zwar unabhängig von einer Einwilligung. Die Strafen sind bei minderjährigen Betroffenen und bei Tatbegehung durch Verwandte erhöht. Auslandstaten sind in Belgien verfolgbar.

Belgien gehört zu den europäischen Ländern mit den höchsten Zahlen betroffener und gefährdeter Frauen und Mädchen, was vor allem an der Zusammensetzung der Diaspora liegt. Entsprechend ausgebaut ist die Infrastruktur: eigener Straftatbestand seit 2001, spezialisierte Zentren an mehreren Universitätskliniken, eine anerkannte Fachorganisation und ein Vorgehen, das auf Prävention vor Sommerreisen setzt.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung, auch bei Auslandstaten, hier aus der Richtlinie (EU) 2024/1385.

Die wichtigsten Punkte

StraftatbestandArtikel 409 StGB seit 2001
EinwilligungOhne Wirkung; die Tat bleibt strafbar
AnstiftungErleichtern und Anstiften sind ebenfalls strafbar
AuslandstatenIn Belgien verfolgbar
VersorgungEin spezialisiertes medizinisches Zentrum in Brüssel
AsylDas Risiko einer Beschneidung ist als Schutzgrund anerkannt
BetroffeneMehrere zehntausend Frauen betroffen oder gefährdet

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die medizinische Versorgung fällt unter die Pflichtversicherung; die Beratung durch Fachstellen ist kostenlos.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zahl der anerkannten spezialisierten Zentren wurde erweitert, und die Prävention richtet sich gezielt auf die Wochen vor den Sommerferien, in denen Reisen ins Herkunftsland stattfinden. Fachkräfte in Schulen und Kinderarztpraxen werden systematisch geschult.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Einwilligung einer volljährigen Betroffenen lässt die Strafbarkeit nicht entfallen – ein Punkt, der in Familien häufig unbekannt ist.

Häufige Fragen

Wird die Rekonstruktion in Belgien übernommen?

Ja. Die Versorgung in den anerkannten spezialisierten Zentren — psychologische Begleitung, gynäkologische Betreuung und, wenn indiziert, die rekonstruktive Chirurgie — wird von der Krankenversicherung getragen. Die Beratung durch die Fachstellen ist kostenlos.

Was passiert, wenn eine Familie das Mädchen im Sommer ins Herkunftsland bringt?

Die Tat bleibt nach belgischem Recht strafbar, auch wenn sie im Ausland begangen wird. Bei konkretem Verdacht schalten Schulen und Ärzte den Jugendschutz ein; vor Reisen werden Atteste und Informationsschreiben ausgestellt, die der Familie im Herkunftsland als Argument dienen. Sprechen Sie eine Beratungsstelle vor der Abreise an, nicht danach.

Offizielle Quellen und Links

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