Die Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist der Präsidialerlass Nr. 309/1990 (Testo unico sugli stupefacenti). Der Besitz zum ausschließlichen Eigengebrauch ist keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung nach Artikel 75: Entzug von Führerschein, Reisepass oder Waffenschein für bis zu ein Jahr. Handel und Weitergabe sind nach Artikel 73 mit sechs bis zwanzig Jahren Haft bedroht, bei geringer Schwere mit sechs Monaten bis vier Jahren.
Ob Eigengebrauch oder Handel vorliegt, entscheidet sich nach Menge, Verpackung, Bargeld und weiteren Umständen; feste gesetzliche Schwellen bestehen seit 2014 nicht mehr in der früheren Form.
Cannabis light mit sehr niedrigem THC-Gehalt war jahrelang frei verkäuflich; die Rechtslage wurde zuletzt verschärft und ist Gegenstand laufender Auseinandersetzungen.
Die Präfektur lädt die betroffene Person vor und kann statt der Sanktion ein Therapieprogramm anbieten.
Die Suchthilfe ist in Südtirol zweisprachig organisiert und über die Sanitätsbetriebe zugänglich.
Die wichtigsten Punkte
| Grundlage | DPR 309/1990, Testo unico sugli stupefacenti |
|---|---|
| Eigengebrauch | Verwaltungsübertretung nach Art. 75 |
| Sanktion | Entzug von Führerschein, Pass oder Waffenschein bis zu einem Jahr |
| Handel | Sechs bis zwanzig Jahre; geringe Schwere sechs Monate bis vier Jahre |
| Therapie | Die Präfektur kann ein Programm statt der Sanktion anbieten |
In der Praxis
- Die Dienste für Abhängigkeitserkrankungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs beraten kostenlos und zweisprachig.
- Ein Führerscheinentzug durch die Präfektur trifft Berufskraftfahrer besonders hart und wird oft unterschätzt.
- Das Giftnotrufzentrum in Bozen berät im Vergiftungsfall.
Kosten und Übernahme
Beratung und Behandlung über den Sanitätsbetrieb kostenlos. Verwaltungssanktionen ohne Geldstrafe, aber mit Dokumentenentzug.
Aktuelle Entwicklungen
Die Regelung von Cannabis light wurde zuletzt verschärft, was zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und zu Unsicherheit im Handel geführt hat.
Anlaufstellen
- Dienste für Abhängigkeitserkrankungen, Südtiroler Sanitätsbetrieb.
- Präfektur Bozen, Verfahren nach Art. 75.
- Giftnotrufzentrum Bozen.
- Notruf: 112.
Gut zu wissen
Der Entzug des Führerscheins durch die Präfektur ist eine Verwaltungsmaßnahme und tritt unabhängig von einem Strafverfahren ein. Sie ist für viele die spürbarste Folge.
Häufige Fragen
Ist Eigenkonsum in Italien strafbar?
Nein, er ist eine Verwaltungsübertretung; die Sanktion besteht im Entzug von Führerschein, Pass oder Waffenschein.
Wo findet man zweisprachige Beratung?
Bei den Diensten für Abhängigkeitserkrankungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
