Die Rechtsgrundlage
Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) vom 3. Oktober 1951 regelt die Materie. Seit dem 1. Oktober 2013 wird der Konsum von Cannabis durch Volljährige bei einem Besitz von höchstens zehn Gramm mit einer Ordnungsbuße von hundert Franken geahndet, ohne Eintrag ins Strafregister.
Das Ordnungsbußenverfahren setzt Volljährigkeit, ein Geständnis und das Fehlen weiterer Delikte voraus; sonst gilt das ordentliche Verfahren.
Produkte mit weniger als 1 % THC gelten nicht als Betäubungsmittel — die höchste Schwelle Europas, was den Schweizer CBD-Markt erklärt.
Seit 2022 laufen in mehreren Städten wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf zu Genusszwecken, gestützt auf einen Experimentierartikel des BetmG.
Schwerer Handel wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zwanzig Jahren geahndet.
Die wichtigsten Punkte
| Hauptgesetz | Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 |
|---|---|
| Cannabis, volljährig, ≤ 10 g | Ordnungsbuße 100 Franken, kein Strafregistereintrag |
| THC-Schwelle | 1 %, die höchste in Europa |
| Pilotversuche | Kontrollierter Verkauf in mehreren Städten seit 2022 |
| Schwerer Handel | Ein bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafe |
In der Praxis
- Die kantonalen Suchtfachstellen übernehmen die Behandlung; die Kosten trägt die Grundversicherung nach Franchise.
- Drug-Checking besteht in Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne — kostenlos und anonym.
- Die Rauchstopplinie erreichen Sie unter 0848 000 181.
Kosten und Übernahme
Ordnungsbuße von hundert Franken. Suchtbehandlung über die Grundversicherung, unter Vorbehalt von Franchise und Selbstbehalt.
Aktuelle Entwicklungen
Die Pilotversuche laufen weiter und liefern die Grundlage für die Debatte über eine Revision des BetmG.
Anlaufstellen
- Kantonale Suchtfachstellen und Jugendberatungen.
- Drug-Checking in Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne.
- Sucht Schweiz, Information und Beratung.
- Tox Info Suisse, 145; Notruf 144.
Gut zu wissen
Die Ordnungsbuße gilt weder für Minderjährige noch über zehn Gramm noch bei Bestreiten. Dann greift das ordentliche Verfahren mit möglichem Registereintrag.
Häufige Fragen
Was kostet eine Buße für Cannabiskonsum?
Hundert Franken als Ordnungsbuße für Volljährige mit höchstens zehn Gramm, die den Sachverhalt anerkennen.
Ist CBD legal?
Produkte unter 1 % THC gelten nicht als Betäubungsmittel. Die tatsächliche Zusammensetzung ist zu prüfen.
