Die Rechtsgrundlage
Das italienische Strafrecht erfasst ausdrücklich Prostitution und pornografische Ausbeutung Minderjähriger, die von italienischen Staatsangehörigen im Ausland begangen werden, und sieht dafür die Verfolgung in Italien vor. Reiseveranstalter sind verpflichtet, in ihren Unterlagen auf diese Strafbarkeit hinzuweisen.
Italien hat den sogenannten Sextourismus ausdrücklich unter Strafe gestellt, einschließlich der Organisation und Bewerbung entsprechender Reisen. Reiseveranstalter müssen in ihren Unterlagen auf die Strafbarkeit hinweisen — eine Pflicht, die es in dieser Form in den deutschsprachigen Nachbarländern nicht gibt. Für Südtirol gilt dieses staatliche Recht vollständig; die Provinzautonomie ändert daran nichts.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Zuständigkeit für die Verfolgung eigener Staatsangehöriger wegen im Ausland begangenen sexuellen Kindesmissbrauchs aus der Richtlinie 2011/93/EU, die beiderseitige Strafbarkeit verbietet.
Die wichtigsten Punkte
| Erfasste Personen | Staatsangehörige und im Land ansässige Personen |
|---|---|
| Beiderseitige Strafbarkeit | Für Taten an Minderjährigen nicht erforderlich |
| Strafantrag | Nicht erforderlich |
| Verjährung | Verlängerte oder aufgehobene Fristen bei minderjährigen Opfern |
| Anzeige | Auch nach der Rückkehr möglich |
| Zeugenmeldungen | Auslöser eines Grossteils der Verfahren |
| Zusammenarbeit | Informationsaustausch mit den Zielstaaten |
In der Praxis
- Anzeige nach der Rückkehr genügt — es gibt keine Frist, die das verhindert.
- Eine Meldung erfordert weder Gewissheit noch eine vollständige Identifizierung.
- Halten Sie Daten, Orte, Namen und Nummern fest, solange die Erinnerung frisch ist.
- Greifen Sie nicht selbst ein: melden und die Behörden handeln lassen.
Kosten und Übernahme
Die Anzeige ist kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Italien hat die Strafrahmen für Straftaten gegen Minderjährige mehrfach erhöht und die Zusammenarbeit der Postpolizei mit internationalen Stellen bei Online-Delikten ausgebaut. In Südtirol erfolgt die Anzeige zweisprachig bei Carabinieri oder Staatspolizei.
Anlaufstellen
- Polizia Postale oder Carabinieri.
- Staatsanwaltschaft des zuständigen Gerichts.
- Italienische Vertretung im betreffenden Land.
- Telefono Azzurro — 19696.
Gut zu wissen
Meldungen von Zeuginnen und Zeugen stehen am Anfang eines Grossteils der tatsächlich eröffneten Verfahren. Eine Meldung verlangt keine Beweise — nur, dass sie erfolgt.
Häufige Fragen
Ist auch die Organisation solcher Reisen strafbar?
Ja. Das italienische Recht erfasst ausdrücklich das Organisieren, Bewerben und Vermitteln von Reisen, die auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gerichtet sind. Reiseveranstalter sind zudem verpflichtet, in Katalogen und Unterlagen auf die Strafbarkeit hinzuweisen.
Wer ermittelt, wenn die Tat im Ausland stattfand?
Die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz der beschuldigten Person. Sie arbeitet über Rechtshilfeersuchen und die Polizeikanäle mit dem Tatortstaat zusammen. Beweise aus dem Ausland sind der schwierige Teil des Verfahrens, weshalb Anzeigen aus dem Reiseland, Hinweise von Reiseveranstaltern und Meldungen von Nichtregierungsorganisationen eine große Rolle spielen.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
