Sexualstraftaten im Ausland — Liechtenstein

Eine an Österreich angelehnte Regelung, mit einer einzigen zuständigen Behörde.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Sexualstraftaten im Ausland
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Strafrecht folgt in weiten Teilen österreichischen Vorbildern und erfasst Sexualstraftaten an Minderjährigen im Ausland, wenn die tätige Person Staatsangehörige oder im Land ansässig ist. Zuständig ist die Landespolizei.

Das liechtensteinische Strafrecht folgt weitgehend dem österreichischen Modell, auch bei der Verfolgung von Auslandstaten an Minderjährigen. Der praktische Unterschied liegt in der Größe: Eine einzige Staatsanwaltschaft und eine Landespolizei bearbeiten alle Fälle, und die Rechtshilfe läuft über wenige, eingespielte Kanäle — was Verfahren beschleunigen, bei fehlender Spezialisierung aber auch verlangsamen kann.

Die wichtigsten Punkte

Erfasste PersonenStaatsangehörige und im Land ansässige Personen
Beiderseitige StrafbarkeitFür Taten an Minderjährigen nicht erforderlich
StrafantragNicht erforderlich
VerjährungVerlängerte oder aufgehobene Fristen bei minderjährigen Opfern
AnzeigeAuch nach der Rückkehr möglich
ZeugenmeldungenAuslöser eines Grossteils der Verfahren
ZusammenarbeitInformationsaustausch mit den Zielstaaten

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Anzeige ist kostenlos.

Aktuelle Entwicklungen

Liechtenstein hat seine Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger an die europäischen Vorgaben angeglichen und arbeitet bei der Rechtshilfe eng mit den österreichischen und schweizerischen Behörden zusammen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Meldungen von Zeuginnen und Zeugen stehen am Anfang eines Grossteils der tatsächlich eröffneten Verfahren. Eine Meldung verlangt keine Beweise — nur, dass sie erfolgt.

Häufige Fragen

An wen richtet man einen Hinweis in Liechtenstein?

An die Landespolizei oder unmittelbar an die Staatsanwaltschaft; beide sind für das gesamte Land zuständig. Hinweise können auch anonym erfolgen. Für Betroffene steht zusätzlich die Opferhilfestelle offen, die unabhängig vom Strafverfahren berät.

Wer ermittelt, wenn die Tat im Ausland stattfand?

Die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz der beschuldigten Person. Sie arbeitet über Rechtshilfeersuchen und die Polizeikanäle mit dem Tatortstaat zusammen. Beweise aus dem Ausland sind der schwierige Teil des Verfahrens, weshalb Anzeigen aus dem Reiseland, Hinweise von Reiseveranstaltern und Meldungen von Nichtregierungsorganisationen eine große Rolle spielen.

Offizielle Quellen und Links

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