Sexualstraftaten im Ausland — Europäische Union

Diese Richtlinie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eigene Staatsangehörige für im Ausland begangenen sexuellen Kindesmissbrauch zu verfolgen — auch wenn die Tat dort nicht strafbar ist.

Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie 2011/93/EU harmonisiert die Tatbestände des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und setzt Mindeststrafen. Artikel 17 verpflichtet die Staaten, ihre Gerichtsbarkeit für Auslandstaten eigener Staatsangehöriger zu begründen, und verbietet, die Verfolgung von beiderseitiger Strafbarkeit oder einer Anzeige am Tatort abhängig zu machen. Sie sieht zudem Tätigkeitsverbote und deren Austausch zwischen den Staaten vor.

Dies ist einer der wenigen Bereiche, in denen die Union eine Auslandszuständigkeit vorschreibt: Ein Staatsangehöriger kann zu Hause für Taten verurteilt werden, die am Tatort nicht strafbar sind.

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Die wichtigsten Punkte

RechtsaktRichtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011
AuslandszuständigkeitFür eigene Staatsangehörige verpflichtend, Artikel 17
Beiderseitige StrafbarkeitDarf nicht verlangt werden
Anzeige am TatortDarf nicht Voraussetzung der Verfolgung sein
TätigkeitsverboteAustausch über das europäische Strafregisterinformationssystem

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Kann ich für Auslandstaten verfolgt werden?

Ja. Die Richtlinie verpflichtet Ihren Staat, für Auslandstaten eigener Staatsangehöriger zuständig zu sein.

Muss die Tat vor Ort strafbar sein?

Nein, beiderseitige Strafbarkeit darf nicht verlangt werden.

Braucht es eine Anzeige am Tatort?

Nein, das darf keine Voraussetzung sein.

Werden Verurteilungen ausgetauscht?

Ja, über den Strafregisteraustausch, was Überprüfungen bei Tätigkeiten mit Kindern ermöglicht.

Offizielle Quellen und Links

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