Sexualstraftaten im Ausland — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Weite extraterritoriale Zuständigkeit, ohne beiderseitige Strafbarkeit und ohne Strafantrag.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Sexualstraftaten im Ausland
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Belgisches Recht erlaubt die Verfolgung von Belgierinnen und Belgiern sowie von Personen mit Hauptwohnsitz im Land für im Ausland begangene Sexualstraftaten an Minderjährigen, ohne Strafbarkeit am Tatort und ohne vorherige Anzeige der betroffenen Person. Die schwersten Taten an Minderjährigen sind unverjährbar.

Belgien hat eine der weitesten extraterritorialen Regelungen Europas: keine beiderseitige Strafbarkeit, kein Strafantrag, und eine Zuständigkeit, die auch Personen erfasst, die sich nur vorübergehend im Land aufhalten. Historisch geht diese Strenge auf die Aufarbeitung schwerer Kriminalfälle in den neunziger Jahren zurück, die zu einer grundlegenden Reform des Kinderschutzes und der Justiz geführt haben.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union folgt die Zuständigkeit für die Verfolgung eigener Staatsangehöriger wegen im Ausland begangenen sexuellen Kindesmissbrauchs aus der Richtlinie 2011/93/EU, die beiderseitige Strafbarkeit verbietet.

Die wichtigsten Punkte

Erfasste PersonenStaatsangehörige und im Land ansässige Personen
Beiderseitige StrafbarkeitFür Taten an Minderjährigen nicht erforderlich
StrafantragNicht erforderlich
VerjährungVerlängerte oder aufgehobene Fristen bei minderjährigen Opfern
AnzeigeAuch nach der Rückkehr möglich
ZeugenmeldungenAuslöser eines Grossteils der Verfahren
ZusammenarbeitInformationsaustausch mit den Zielstaaten

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Anzeige ist kostenlos.

Aktuelle Entwicklungen

Child Focus und die spezialisierten Einheiten der Föderalen Polizei sind stärker in die internationalen Meldewege eingebunden; Hinweise aus Zielländern werden über Europol und Interpol regelmäßig an die belgische Justiz weitergegeben.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Meldungen von Zeuginnen und Zeugen stehen am Anfang eines Grossteils der tatsächlich eröffneten Verfahren. Eine Meldung verlangt keine Beweise — nur, dass sie erfolgt.

Häufige Fragen

Wie weit reicht die belgische Zuständigkeit?

Sehr weit. Erfasst sind belgische Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Belgien; weder eine Strafbarkeit am Tatort noch eine Anzeige der betroffenen Person sind erforderlich. In bestimmten Konstellationen können auch Personen verfolgt werden, die sich lediglich in Belgien aufhalten.

Wer ermittelt, wenn die Tat im Ausland stattfand?

Die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz der beschuldigten Person. Sie arbeitet über Rechtshilfeersuchen und die Polizeikanäle mit dem Tatortstaat zusammen. Beweise aus dem Ausland sind der schwierige Teil des Verfahrens, weshalb Anzeigen aus dem Reiseland, Hinweise von Reiseveranstaltern und Meldungen von Nichtregierungsorganisationen eine große Rolle spielen.

Offizielle Quellen und Links

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