Die Rechtsgrundlage
Der Ehegatte oder eingetragene Partner des allein sorgeberechtigten Elternteils hat das sogenannte kleine Sorgerecht: Er darf in Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden und bei Gefahr im Verzug alles Notwendige veranlassen. Eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind besteht nicht, und gesetzliches Erbrecht ebenso wenig. Erbschaftsteuerlich sind Stiefkinder dagegen den eigenen Kindern gleichgestellt, mit demselben Freibetrag.
Das sogenannte kleine Sorgerecht gibt dem Ehegatten oder eingetragenen Partner eines sorgeberechtigten Elternteils eine Mitentscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens — Schule, Arzt, Alltag —, solange die Ehe besteht und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei Gefahr im Verzug darf der Stiefelternteil alles Notwendige veranlassen. Was es nicht gibt: ein Umgangsrecht nach der Trennung, es sei denn, das Familiengericht bejaht eine sozial-familiäre Bindung.
Die wichtigsten Punkte
| Kleines Sorgerecht | Für den Ehegatten oder eingetragenen Partner des allein sorgeberechtigten Elternteils |
|---|---|
| Alltagsentscheidungen | Mitentscheidungsrecht in Angelegenheiten des täglichen Lebens |
| Gefahr im Verzug | Der Stiefelternteil darf alles Notwendige veranlassen |
| Unterhalt | Keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind |
| Gesetzliches Erbrecht | Besteht nicht; ohne Testament erbt das Stiefkind nichts |
| Erbschaftsteuer | Stiefkinder stehen in derselben Steuerklasse wie eigene Kinder |
| Stiefkindadoption | Möglich, begründet volle Verwandtschaft; Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich |
In der Praxis
- Das kleine Sorgerecht setzt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft voraus - unverheiratete Partner haben es nicht.
- Errichten Sie ein Testament: ohne Testament erbt das Stiefkind nichts.
- Der erbschaftsteuerliche Freibetrag für Stiefkinder entspricht dem für eigene Kinder - das ist ein erheblicher Vorteil.
- Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils löst Schule, Arztbesuch und Reisen unkompliziert.
Kosten und Übernahme
Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos; die Adoption verursacht Gerichts- und Notarkosten.
Aktuelle Entwicklungen
Eine Reform des Abstammungs- und Sorgerechts, die Stiefeltern und sozialen Eltern mehr Rechte geben soll, wird seit mehreren Legislaturperioden diskutiert. Bis sie in Kraft tritt, bleibt die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils das wirksamste Mittel.
Anlaufstellen
- Jugendamt, für Beratung zu Sorgerecht und Adoption.
- Familiengericht, für die Stiefkindadoption.
- Notariat, für Testament und Vorsorgevollmachten.
Gut zu wissen
Die Kombination ist ungewöhnlich: Zivilrechtlich ist das Stiefkind kein Erbe, steuerlich aber wie ein eigenes Kind behandelt. Ein Testament schlägt daher steuerlich sehr günstig aus - es muss nur errichtet werden.
Häufige Fragen
Darf ein Stiefelternteil das Kind beim Arzt anmelden?
In Alltagsangelegenheiten ja, wenn er mit dem sorgeberechtigten Elternteil verheiratet ist und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Für Eingriffe von Gewicht — Operationen, Schulwechsel, Auslandsreisen mit längerer Dauer — bleibt es bei der Entscheidung der Sorgeberechtigten. Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils räumt in der Praxis alle Zweifel aus.
Muss ein Stiefelternteil Unterhalt zahlen?
Nein. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind besteht in Deutschland nicht, weder während der Ehe noch danach. Faktisch fließt Unterstützung über den gemeinsamen Haushalt, und beim Bürgergeld wird das Einkommen des Stiefelternteils in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt — das ist aber Sozialrecht, nicht Unterhaltsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
