Privatsphäre — Österreich

Paragraf 1328a ABGB gibt seit 2004 einen ausdrücklichen Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Privatsphäre.

Übersichtskarte — Österreich — Privatsphäre
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Paragraf 16 ABGB verankert die angeborenen Persönlichkeitsrechte. Seit 2004 sieht Paragraf 1328a ABGB ausdrücklich Schadensersatz vor, wenn jemand rechtswidrig in die Privatsphäre eingreift oder Umstände daraus offenbart, und bei erheblichen Verletzungen auch Ersatz der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung. Daneben gelten DSGVO und Datenschutzgesetz.

Österreich hat mit Paragraf 1328a ABGB seit 2004 einen ausdrücklichen Schadensersatzanspruch bei rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffen in die Privatsphäre — inklusive Ersatz für erhebliche persönliche Beeinträchtigungen. Das ist ungewöhnlich klar formuliert und erleichtert die Durchsetzung gegenüber Nachbarn, Arbeitgebern oder Ex-Partnern. Der Datenschutz läuft daneben über die Datenschutzbehörde.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union steht der Schutz der Privatsphäre hier im Rahmen der Grundrechtecharta und der Richtlinie 2002/58/EG über die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation — neben der davon getrennten Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die wichtigsten Punkte

GrundlageParagrafen 16 und 1328a ABGB
ErsatzAuch für die persönliche Beeinträchtigung bei erheblichen Verletzungen
DatenschutzDSGVO und Datenschutzgesetz, Aufsicht durch die Datenschutzbehörde
StrafrechtParagraf 120a StGB bei unbefugten Bildaufnahmen, Paragraf 107c StGB bei Cybermobbing
MediengesetzEigene Entschädigungsansprüchen gegen Medien
BeschwerdeBei der Datenschutzbehörde kostenlos
Kurze FristenMedienrechtliche Ansprüche verjähren deutlich schneller als allgemeine Ansprüche
TonaufnahmenDie heimliche Aufnahme eines nichtöffentlichen Gesprächs ist strafbar
DatenschutzbehördeKostenlose Beschwerde mit förmlichem Bescheid

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Das Verfahren vor der Datenschutzbehörde ist kostenlos. Zivilklagen richten sich nach dem Streitwert; die Arbeiterkammer berät Mitglieder kostenlos, und bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenshilfe.

Aktuelle Entwicklungen

Die Datenschutzbehörde hat ihre Verfahren zu Videoüberwachung am Arbeitsplatz und in Wohnanlagen konkretisiert; bei Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung folgt die Rechtsprechung der europäischen Linie.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Gegen Medien bietet das Mediengesetz eigene, schnellere Entschädigungsansprüchen als das allgemeine Zivilrecht: Die Fristen dort sind allerdings sehr kurz. Die medienrechtliche Entschädigung ist schneller und einfacher durchzusetzen als ein allgemeiner Schadensersatzanspruch – aber nur, wenn die kurze Frist gewahrt wird.

Häufige Fragen

Was deckt der Anspruch nach Paragraf 1328a ab?

Den Ersatz des Vermögensschadens und, bei erheblicher Beeinträchtigung, auch eine Entschädigung für die persönliche Kränkung. Erfasst sind zum Beispiel heimliche Aufnahmen, das Ausforschen des Privatlebens oder die Weitergabe privater Informationen. Beweisen müssen Sie Eingriff, Rechtswidrigkeit und Verschulden.

Wie fordert man seine Daten heraus?

Mit einem schriftlichen Auskunftsersuchen an die verantwortliche Stelle. Sie muss innerhalb eines Monats antworten und mitteilen, welche Daten sie zu welchem Zweck verarbeitet und woher sie stammen. Die Auskunft ist kostenlos. Bleibt sie aus oder ist sie unvollständig, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden — das Verfahren dort ist ebenfalls kostenlos.

Offizielle Quellen und Links

← Alle Länder Der allgemeine Artikel zum Thema →

Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

Diese Seite in der Sitemap finden

Eine Frage, eine Korrektur, ein Vorschlag? Schreiben Sie uns.