Identitätsdiebstahl — Schweiz

Seit 2023 kennt das Schweizer Strafrecht einen eigenen Tatbestand des Identitätsmissbrauchs.

Übersichtskarte — Schweiz — Identitätsdiebstahl
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Neben Artikel 143bis StGB, dem unbefugten Eindringen in Datenverarbeitungssysteme, und Artikel 147 StGB, dem betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, ist mit der Revision des Datenschutzrechts ein eigener Tatbestand des Identitätsmissbrauchs geschaffen worden. Anzeige wird bei der Kantonspolizei erstattet.

Seit 2023 kennt das Schweizer Strafrecht einen eigenen Tatbestand des Identitätsmissbrauchs: Wer sich unbefugt der Identität einer anderen Person bedient, um ihr zu schaden oder sich einen Vorteil zu verschaffen, macht sich strafbar — unabhängig davon, ob ein Vermögensschaden entsteht. Das schließt Fälle ein, die vorher nur zivilrechtlich zu fassen waren, etwa gefälschte Profile in sozialen Netzwerken.

Die wichtigsten Punkte

StrafrechtArtikel 143bis und 147 StGB, ergänzt um einen Tatbestand des Identitätsmissbrauchs
AnzeigeBei der Kantonspolizei am Wohnort
AuskunfteienZEK und CRIF, Auskunft über Bonitätsdaten
BankRasche Meldung ist entscheidend für die Rückerstattung
MeldungNationales Zentrum für Cybersicherheit nimmt Meldungen entgegen
AusweisVerlust der Identitätskarte sofort melden
BetreibungGegen einen Zahlungsbefehl ist innert zehn Tagen Rechtsvorschlag zu erheben
RegisterAuch unberechtigte Betreibungen erscheinen im Register; die Löschung ist gesondert zu beantragen
ZEK und CRIFAuskunft über Kredit- und Bonitätsdaten
NCSCMeldung von Vorfällen an das nationale Zentrum für Cybersicherheit

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Anzeige ist kostenlos. Zivilrechtliche Schritte richten sich nach dem Streitwert; eine anwaltliche Erstberatung kostet üblicherweise zweihundert bis vierhundert Franken. Bei Mittellosigkeit kommt die unentgeltliche Rechtspflege in Betracht.

Aktuelle Entwicklungen

Der eigene Tatbestand des Identitätsmissbrauchs gilt seit 2023 und schließt eine seit Langem kritisierte Lücke; das Bundesamt für Cybersicherheit nimmt Meldungen entgegen und veröffentlicht Lagebilder.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Melden Sie den Vorfall zusätzlich dem nationalen Cybersicherheitszentrum: Die Meldung ersetzt keine Anzeige, hilft aber bei der Erkennung von Betrugswellen. Die Zehntagesfrist für den Rechtsvorschlag ist extrem kurz und wird oft verpasst. Ein Rechtsvorschlag ist formlos möglich und muss nicht begründet werden.

Häufige Fragen

Ist ein gefälschtes Profil in meinem Namen strafbar?

Seit der Einführung des Tatbestands im Jahr 2023 in der Regel ja, wenn damit eine Schädigungs- oder Vorteilsabsicht verbunden ist. Ein Vermögensschaden ist nicht erforderlich. Erstatten Sie Anzeige bei der Kantonspolizei und melden Sie das Profil zugleich der Plattform.

Was tut man in den ersten Stunden?

Bank und Kartenherausgeber anrufen und sperren lassen, Passwörter der betroffenen Konten ändern und die Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren, Bildschirmfotos aller Beweise sichern, Anzeige erstatten und eine Kopie der Anzeige aufbewahren. Diese Kopie brauchen Sie später gegenüber Banken, Inkassobüros und Plattformen — ohne sie werden Forderungen nicht storniert.

Offizielle Quellen und Links

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