Die Rechtsgrundlage
In Südtirol gilt italienisches Recht; nach Artikel 99 des Autonomiestatuts ist Deutsch der italienischen Sprache gleichgestellt, sodass Anzeigen, Verfahren und Bescheide auf Deutsch erfolgen können. Es gelten die DSGVO und das italienische Datenschutzgesetzbuch in der seit 2018 angepassten Fassung. Aufsichtsbehörde ist der Garante per la protezione dei dati personali in Rom. Innerhalb Südtirols können Sie Auskunfts- und Löschungsbegehren gegenüber Ämtern und Diensten auf Deutsch stellen; der Schriftverkehr mit der nationalen Behörde erfolgt jedoch regelmäßig auf Italienisch.
Es gelten die Datenschutz-Grundverordnung und der italienische Datenschutzkodex, überwacht vom Garante, der zu den aktivsten Aufsichtsbehörden Europas zählt. In Südtirol können Sie im Verkehr mit den Landes- und Gemeindestellen auf Deutsch schreiben; gegenüber der nationalen Behörde ist die Verfahrenssprache Italienisch, Eingaben aus Südtirol in deutscher Sprache sind nach den Autonomiebestimmungen aber zulässig.
Da die Europäische Union hier gesetzgeberisch tätig geworden ist, ist die nationale Regel nicht eigenständig: Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 gilt unmittelbar, und das nationale Recht passt sie nur dort an, wo die Verordnung Spielräume lässt.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | DSGVO und italienisches Datenschutzgesetzbuch |
|---|---|
| Aufsicht | Garante per la protezione dei dati personali |
| Betroffenenrechte | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit |
| Frist | Ein Monat für die Antwort, verlängerbar auf drei |
| Beschwerde | Kostenlos bei der Aufsichtsbehörde |
| Landesebene | Datenschutzbeauftragte bestehen bei Land, Gemeinden und Sanitätsbetrieb |
In der Praxis
- Das Auskunftsersuchen schriftlich und datiert stellen und den Nachweis der Absendung aufbewahren.
- Zuerst den Datenschutzbeauftragten der Stelle kontaktieren: Das löst viele Fälle ohne Verfahren.
- Bei der Beschwerde genau angeben, welches Recht verletzt wurde und welches Ergebnis Sie erwarten.
- Für Löschungen aus Suchmaschinen das jeweilige Formular nutzen und die Ablehnung schriftlich verlangen.
Kosten und Übernahme
Auskunft und Beschwerde beim Garante sind kostenlos. Zivilverfahren verursachen einen Einheitsbeitrag und Anwaltskosten; bei geringem Einkommen greift das patrocinio a spese dello Stato.
Aktuelle Entwicklungen
Der Garante hat mehrfach gegen Gesichtserkennung, gegen Dienste ohne ausreichende Rechtsgrundlage und gegen unerlaubte Telefonwerbung entschieden; die Bußgelder zählen zu den höchsten in Europa.
Anlaufstellen
- Garante per la protezione dei dati personali.
- Datenschutzbeauftragte von Land, Gemeinden und Sanitätsbetrieb.
- Verbraucherzentrale Südtirol.
Gut zu wissen
Die Monatsfrist beginnt mit dem Eingang Ihres Antrags. Ohne datierten Sendenachweis lässt sich später nicht belegen, dass die Frist verstrichen ist.
Häufige Fragen
In welcher Sprache reicht man eine Beschwerde ein?
Gegenüber Landes- und Gemeindestellen auf Deutsch. Gegenüber der nationalen Datenschutzbehörde ist Italienisch die Verfahrenssprache; Eingaben auf Deutsch sind aus Südtirol zulässig, können die Bearbeitung aber verlängern. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Formulierung.
Wie legt man eine Datenschutzbeschwerde ein?
Zuerst schriftlich bei der verantwortlichen Stelle — Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen, mit Frist. Bleibt eine befriedigende Antwort aus, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde; das Verfahren ist kostenlos und formlos möglich. Fügen Sie Ihre Korrespondenz bei. Unabhängig davon können Sie vor Zivilgerichten Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
