Die Rechtsgrundlage
Die Strafanzeige lässt sich in fast allen Bundesländern online über die Internetwache der Landespolizei erstatten. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag nach dem Zahlungsdiensterecht unverzüglich erstatten — spätestens am folgenden Geschäftstag. Bei einer selbst freigegebenen Überweisung besteht dieser Anspruch nicht; dann hilft nur ein sofortiger Rückruf durch die Bank.
Die Erstattung hängt fast immer an einer einzigen Frage: Wer hat die Zahlung ausgelöst? Bei einer nicht autorisierten Zahlung — etwa nach einem Kartenmissbrauch — muss die Bank grundsätzlich unverzüglich erstatten. Bei einer Überweisung, die Sie selbst freigegeben haben, weil Sie getäuscht wurden, besteht dieser Anspruch nicht. Genau deshalb drängen Täter darauf, dass Sie selbst überweisen.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union beruhen der Schutz vor irreführenden Praktiken und die Erstattungspflicht bei nicht autorisierten Zahlungen hier auf der Richtlinie 2005/29/EG und der Richtlinie (EU) 2015/2366.
Die wichtigsten Punkte
| Anzeige | Online über die Internetwache der Landespolizei oder bei jeder Dienststelle |
|---|---|
| Nicht autorisierte Zahlung | Erstattung unverzüglich, spätestens am folgenden Geschäftstag |
| Selbst freigegebene Überweisung | Kein Erstattungsanspruch; nur der Rückruf hilft |
| Kartensperrung | Zentraler Sperr-Notruf 116 116, rund um die Uhr |
| Phishing melden | Verbraucherzentrale-Phishing-Radar und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
| Ombudsstelle | Kostenlose Schlichtung der Bankenverbände bei Streit mit der Bank |
| Frist | Nicht autorisierte Zahlungen innerhalb von 13 Monaten rügen |
In der Praxis
- Rufen Sie zuerst die Bank an und verlangen Sie ausdrücklich einen Rückruf der Überweisung.
- Sperren Sie Karten und Onlinebanking über 116 116 — eine Nummer für alle Institute, rund um die Uhr.
- Bestreiten Sie eine nicht autorisierte Zahlung schriftlich und verweisen Sie auf die Erstattungspflicht: Mündliche Ablehnungen sind häufig und oft unberechtigt.
- Scheitert das, ist die Ombudsstelle Ihres Bankenverbands kostenlos und für die Bank bis zu bestimmten Beträgen bindend.
Kosten und Übernahme
Anzeige, Sperr-Notruf und Ombudsverfahren sind kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Die Internetwachen der Länder ermöglichen die Online-Anzeige rund um die Uhr, und die Banken haben ihre Warnhinweise bei Echtzeitüberweisungen ausgebaut. Auf europäischer Ebene wird über eine erweiterte Haftung der Zahlungsdienstleister bei Betrugsüberweisungen beraten.
Anlaufstellen
- Internetwache der Landespolizei, für die Anzeige.
- Sperr-Notruf 116 116, für Karten und Zugänge.
- Ombudsstelle des jeweiligen Bankenverbands.
- Verbraucherzentrale, für Beratung und Phishing-Meldungen.
Gut zu wissen
Banken berufen sich gern auf „grobe Fahrlässigkeit“, um die Erstattung zu verweigern. Der Begriff ist eng auszulegen: Die bloße Weitergabe einer per SMS erhaltenen Nummer nach einer geschickten Täuschung genügt dafür nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich selbst überwiesen habe?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht dann in der Regel nicht, weil die Zahlung autorisiert war. Melden Sie sich dennoch sofort bei Ihrer Bank: Ist der Betrag noch nicht gutgeschrieben, lässt er sich manchmal zurückholen. Bei Kartenzahlungen und bestimmten Zahlungsdiensten gibt es Rückbuchungsverfahren mit eigenen Fristen.
Welche Belege sollte man sichern?
Alles, bevor Sie irgendetwas löschen: Bildschirmfotos des Profils und der Nachrichten, die Kontonummer oder Wallet-Adresse des Empfängers, Überweisungsbelege, Telefonnummern und den Nutzernamen auf der Plattform. Ohne diese Angaben kann weder die Bank noch die Polizei etwas nachverfolgen. Melden Sie das Profil zusätzlich der Plattform, damit es gesperrt wird.
Offizielle Quellen und Links
- Polizeiliche Kriminalprävention — Prävention und Anzeigewege der Länderpolizeien
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik — Warnungen und Verhaltensempfehlungen
- Verbraucherzentrale — Phishing-Radar — aktuelle Betrugsmails melden und nachschlagen
- Sperr-Notruf — 116 116 — Karten und Zugänge sperren, rund um die Uhr
- Polizei — 110 oder 112 — bei akuter Gefahr
- BaFin — Warnmeldungen — Anbieter ohne Erlaubnis und gefälschte Handelsplattformen: vor jeder online vorgeschlagenen „Anlage“ nachsehen
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
