Häusliche Gewalt — Liechtenstein

Polizeiliche Wegweisung, gerichtlicher Schutz und eine Opferhilfestelle mit kostenloser Beratung.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Häusliche Gewalt
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Gewaltschutzrecht erlaubt der Landespolizei die Wegweisung der gewaltausübenden Person aus der gemeinsamen Wohnung und dem Gericht ein Annäherungs- und Kontaktverbot. Die Opferhilfestelle bietet kostenlose Beratung, unabhängig von einer Anzeige; das Frauenhaus nimmt in Notsituationen auf.

Die Landespolizei kann eine gewalttätige Person wegweisen, und das Gericht kann darüber hinausgehende Schutzmassnahmen anordnen. Die Opferhilfestelle berät kostenlos und vertraulich, unabhängig von einer Anzeige. In einem Land mit vierzigtausend Einwohnern ist die Unterbringung in einem Frauenhaus ausserhalb des Landes eine reale Option, die genutzt wird, wenn Anonymität nötig ist.

Die wichtigsten Punkte

WegweisungDurch die Landespolizei, gerichtlich verlängerbar
Gerichtlicher SchutzAnnäherungs- und Kontaktverbot
OpferhilfeKostenlose Beratung ohne Anzeigepflicht
FrauenhausNotaufnahme im Inland, bei Bedarf in der Region
KinderKinder- und Jugenddienst wird einbezogen
Regionale ZusammenarbeitEnge Kooperation mit Schweizer und österreichischen Einrichtungen
Dauer der WegweisungZunächst zehn Tage, verlängerbar durch gerichtliche Anordnung

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Beratung und Unterbringung über die Opferhilfestelle sind kostenlos. Für gerichtliche Verfahren kann Verfahrenshilfe beantragt werden.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei, Opferhilfe und den Einrichtungen der Nachbarregionen ist formalisiert worden, damit Schutzunterbringungen auch grenzüberschreitend rasch möglich sind.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Wenn Anonymität in einem kleinen Land schwierig ist, fragen Sie ausdrücklich nach einer Unterbringung in der Region — das ist eingespielte Praxis und kein Sonderwunsch. Die kurze Wegweisungsfrist macht schnelles Handeln nötig. Die Opferhilfestelle unterstützt bei der Antragstellung und kennt die Fristen.

Häufige Fragen

Gibt es in Liechtenstein ein Frauenhaus?

Ja, das Land verfügt über eine Schutzunterkunft. Wenn die Nähe zum Täter oder die Gefahr der Erkennung dagegen spricht, vermitteln die Stellen in Einrichtungen in der Ostschweiz oder in Vorarlberg. Die Kosten trägt in der Regel die Opferhilfe.

Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?

Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.

Offizielle Quellen und Links

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