Namensrecht — Österreich

Seit 2013 freie Wahl zwischen gemeinsamem Familiennamen, eigenen Namen oder Doppelnamen.

Übersichtskarte — Österreich — Namensrecht
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Namensrechtsänderungsgesetz 2013 hat das österreichische Namensrecht liberalisiert: Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, ihre bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen mit Bindestrich führen. Für das Kind bestimmen die Eltern den Namen; bei fehlender Einigung greift eine gesetzliche Auffangregel.

Seit 2013 gilt in Österreich die freie Wahl: gemeinsamer Familienname, Beibehaltung der eigenen Namen oder ein Doppelname für eine oder beide Personen. Das Kind erhält den bestimmten Familiennamen; fehlt eine Bestimmung, greifen gesetzliche Auffangregeln. Für ausländische Namen gilt grundsätzlich das Heimatrecht, was bei binationalen Paaren zu Abweichungen zwischen den Registern beider Staaten führen kann.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss dieses Land den in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworbenen Namen anerkennen — nach der Rechtsprechung Garcia Avello und Grunkin-Paul des Gerichtshofs.

Die wichtigsten Punkte

EhenameGemeinsamer Name, Beibehaltung oder Doppelname mit Bindestrich
KindernameVon den Eltern bestimmt; Auffangregel bei Uneinigkeit
VornamenFrei wählbar, sofern dem Kindeswohl nicht abträglich
NamensänderungNach dem Namensänderungsgesetz bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes
GeschlechtseintragÄnderung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen
BehördeStandesamt und Bezirksverwaltungsbehörde
DoppelnameMöglich, mit Bindestrich, in frei wählbarer Reihenfolge

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Verwaltungsabgaben im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Bereich.

Aktuelle Entwicklungen

Die Verfahren zur Namensänderung sind vereinfacht worden, und die Rechtsprechung hat die Anerkennung von im Ausland geführten Namen erleichtert, um hinkende Namensverhältnisse zu vermeiden.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Der Doppelname ist in Österreich nur mit Bindestrich möglich — anders als in Deutschland seit 2025, wo auch die Schreibung ohne Bindestrich zulässig ist. Ohne Einigung der Eltern erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Wer das nicht will, muss die Bestimmung ausdrücklich und rechtzeitig vornehmen.

Häufige Fragen

Welches Recht gilt für den Namen einer ausländischen Ehepartnerin?

Grundsätzlich das Recht ihres Heimatstaats. Wählt sie nach österreichischem Recht einen neuen Namen, führt das im Heimatstaat nicht automatisch zur Änderung — und umgekehrt. Klären Sie das vor der Eheschließung mit beiden Behörden, sonst tragen Ihre Dokumente verschiedene Namen.

Was ist nach einer Namensänderung zu tun?

Alle Dokumente nachziehen, und zwar in dieser Reihenfolge: Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass, Führerschein, Melderegister, Sozialversicherung, Bank und Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Reisen Sie nicht mit Dokumenten, die unterschiedliche Namen tragen — Fluggesellschaften und Grenzbehörden verlangen Übereinstimmung zwischen Ticket und Pass.

Offizielle Quellen und Links

← Alle Länder Der allgemeine Artikel zum Thema →

Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

Diese Seite in der Sitemap finden

Eine Frage, eine Korrektur, ein Vorschlag? Schreiben Sie uns.