Die Rechtsgrundlage
Der Code civil sieht eine réserve héréditaire vor: die Hälfte bei einem Kind, zwei Drittel bei zweien, drei Viertel ab drei Kindern. Der überlebende Ehegatte wählt zwischen dem Nießbrauch an der Familienwohnung samt Mobiliar und einem Anteil in vollem Eigentum, mindestens einem Viertel. Die Besonderheit ist steuerlich: Der gesetzliche Erbteil in gerader Linie bleibt steuerfrei, während Zuwendungen an Nichtverwandte hoch belastet werden.
Am wichtigsten ist in Luxemburg die Frage, was überhaupt in den Nachlass fällt. Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, betriebliche Altersvorsorge und Gemeinschaftskonten gehen häufig am Testament vorbei — und werden nach Trennung oder Wiederheirat fast nie angepasst.
Die gesetzliche Erbfolge ist keine neutrale Voreinstellung. Sie verteilt nach einer Formel, die selten dem entspricht, was ein Paar gewollt hätte, und sie berücksichtigt weder Stiefkinder noch einen Betrieb, der weitergeführt werden muss.
Grenzüberschreitendes Vermögen verkompliziert alles. Eine Ferienwohnung oder ein Konto im Ausland verlangt meist ein eigenes Verfahren dort, und die beiden Rechtsordnungen können sich über das anwendbare Recht uneinig sein.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet sich das auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, sofern nicht ausdrücklich das Heimatrecht gewählt wurde.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | Code civil luxembourgeois, Buch III |
|---|---|
| Pflichtteil | 1/2 bei einem Kind, 2/3 bei zweien, 3/4 ab drei Kindern |
| Ehegatte | Wahl zwischen Nießbrauch an der Wohnung und Anteil in vollem Eigentum |
| Partnerschaft | Der eingetragene Partner ist kein gesetzlicher Erbe, hat aber Wohnrechte |
| Steuer | Gesetzlicher Erbteil in gerader Linie steuerfrei |
| Register | Register der letztwilligen Verfügungen bei der Registerverwaltung |
In der Praxis
- Den Todesfall bei der zuständigen Behörde anzeigen und die Sterbeurkunde beschaffen.
- Nach einem Testament suchen und das zuständige Register abfragen lassen.
- Über Annahme oder Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden.
- Den Nachlass inventarisieren, Schulden feststellen und vor jeder Verteilung begleichen.
- Die erforderlichen Nachweise beantragen, damit Banken und Grundbuch die Übertragung vornehmen.
Kosten und Übernahme
Die Verfahrenskosten hängen vom Nachlasswert ab und bleiben in der Regel überschaubar. Teuer wird es bei Streit unter Erben und bei Immobilien ohne geklärte Eigentumsverhältnisse. Wo eine Erbschaftsteuer besteht, zählen die Freibeträge mehr als der Steuersatz.
Aktuelle Entwicklungen
Die seit Jahren diskutierte Modernisierung des Familienrechts betrifft auch die erbrechtliche Stellung des eingetragenen Partners.
Anlaufstellen
- Zuständiges Nachlassgericht oder zuständige Behörde
- Notariat, für Testament, Erbvertrag und Nachlassabwicklung
- Testamentsregister des jeweiligen Staates
- Finanzverwaltung, soweit Steuern anfallen
- Grundbuchamt oder Katasterbehörde, für die Übertragung von Immobilien
Gut zu wissen
Bei der stark internationalen Bevölkerung ist selten luxemburgisches Recht anwendbar: Entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt, und die Rechtswahl sollte schriftlich erfolgen.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Die gesetzlichen Erben in der vom Recht vorgesehenen Reihenfolge: Ehegatte und Abkömmlinge zuerst, danach die weiteren Verwandten.
Fallen Lebensversicherungen in den Nachlass?
In der Regel nicht. Sie gehen an die bezugsberechtigte Person und gehen dem Testament vor.
Wie lange dauert die Abwicklung?
Bei unstreitigen Nachlässen meist sechs bis achtzehn Monate, bei Streit oder Auslandsvermögen deutlich länger.
Kann ein Testament angefochten werden?
Ja, wegen Testierunfähigkeit, Willensmängeln oder Formfehlern — und Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen. Die Fristen sind kurz.
Offizielle Quellen und Links
- Guichet.lu — amtliches Portal für Behördenwege
- Légilux — Amtsblatt und koordinierte Texte
