Die Rechtsgrundlage
Der Children's Care and Protection Act 3 of 2015, in Kraft seit 2019, hat das veraltete Recht von 1960 abgelöst. Die Adoption wird vom Children's Court ausgesprochen und begründet volle Elternschaft. Das Ministry of Gender Equality, Poverty Eradication and Social Welfare führt das nationale Adoptionsregister und ist Zentrale Behörde. Namibia ist seit 2015 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, was Auslandsadoptionen geordnet möglich macht.
Namibia hat eine große Zahl von Kindern, die bei Großeltern oder anderen Verwandten aufwachsen, eine Folge der HIV-Epidemie. Diese Verwandtenpflege ist der Regelfall und keine Adoption; das Gesetz von 2015 gibt ihr erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen.
Für die deutschsprachige Gemeinschaft im Land ist vor allem die Frage der Anerkennung im Ausland relevant. Da Namibia Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist, wird eine ordnungsgemäß durchgeführte Adoption in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt — vorausgesetzt, die dortige Zentrale Behörde war von Anfang an eingebunden.
Die Subsidiarität wird ernst genommen: Ein Kind wird erst dann für eine Auslandsadoption in Betracht gezogen, wenn im Inland keine Familie gefunden wurde. In der Praxis betrifft das vor allem ältere Kinder und Geschwistergruppen.
Gleichgeschlechtliche Paare: die Rechtslage ist in Bewegung: Der Oberste Gerichtshof hat 2023 im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen für Aufenthaltszwecke anerkannt, das Parlament hat darauf mit Gesetzentwürfen reagiert, und der High Court hat 2024 die Sodomie-Straftatbestände aufgehoben. Eine gemeinsame Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar ist nicht vorgesehen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | Children's Care and Protection Act 3 of 2015 |
|---|---|
| Gericht | Children's Court |
| Zentrale Behörde | Ministry of Gender Equality, Poverty Eradication and Social Welfare |
| Register | Nationales Adoptionsregister der adoptierbaren Kinder und Bewerber |
| Haager Übereinkommen | Vertragsstaat seit 2015 |
| Subsidiarität | Vorrang einer Unterbringung in Namibia |
In der Praxis
- Beim Sozialdienst des Ministeriums die Bewerbung einreichen und die Abklärung durchlaufen.
- Ins nationale Register der Bewerber aufgenommen werden.
- Auf die Zuordnung eines Kindes warten, das für adoptierbar erklärt wurde.
- Die begleitete Pflegezeit absolvieren.
- Beim Children's Court den Adoptionsbeschluss beantragen und die Geburtseintragung ändern lassen.
Kosten und Übernahme
Die Gebühren sind niedrig, Anwaltskosten moderat. Das Verfahren dauert in der Regel ein bis drei Jahre. Für im Ausland lebende Bewerber kommen Reisen und das Verfahren im Wohnsitzstaat hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes von 2015 wurden Pflegefamilien, Verwandtenpflege und Adoption erstmals in einem einheitlichen Rahmen geregelt und die Rolle der Sozialarbeit gestärkt.
Anlaufstellen
- Ministry of Gender Equality, Poverty Eradication and Social Welfare
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Regionalbüros
- Children's Court des Bezirks
- Ministry of Home Affairs, Immigration, Safety and Security für die Geburtsurkunde
- Deutsche Auslandsvertretung in Windhoek für Fragen deutschstämmiger Familien
Gut zu wissen
Ohne Eintrag im nationalen Register kommt keine Zuordnung zustande; private Absprachen mit Heimen oder Familien sind unwirksam.
Häufige Fragen
Welches Gesetz gilt in Namibia?
Der Children's Care and Protection Act 3 of 2015, in Kraft seit 2019, der das Recht von 1960 abgelöst hat.
Ist Namibia Vertragsstaat des Haager Übereinkommens?
Ja, seit 2015. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Adoption wird daher in den anderen Vertragsstaaten anerkannt.
Kann man ein Kind direkt bei einem Heim adoptieren?
Nein. Die Zuordnung erfolgt über das nationale Register; private Absprachen sind unwirksam.
Wie lange dauert das Verfahren?
In der Regel ein bis drei Jahre, einschließlich Abklärung, Zuordnung und begleiteter Pflegezeit.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
