Eheschließung — Europäische Union

Die Union bestimmt nicht, wer heiraten darf, verpflichtet die Staaten aber, den Ehegatten eines Unionsbürgers einreisen und bleiben zu lassen und Entscheidungen anderer Staaten anzuerkennen.

Die Rechtsgrundlage

Die Ehe ist nationale Zuständigkeit: Alter, Aufgebot und Ehehindernisse bleiben innerstaatlich geregelt. Die Union greift an zwei Stellen ein. Die Richtlinie 2004/38/EG gibt dem Ehegatten eines Unionsbürgers unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmestaat. Die Verordnung (EU) 2019/1111 sichert die automatische Anerkennung von Entscheidungen über den Ehestatus. Im Urteil Coman entschied der Gerichtshof 2018, dass der Begriff Ehegatte für das Aufenthaltsrecht auch den gleichgeschlechtlichen Ehegatten erfasst.

Die Verordnung (EU) 2016/1191 hat Apostille und beglaubigte Übersetzung für Personenstandsurkunden zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft: Ein mehrsprachiges Formular begleitet das Original und genügt.

Coman verpflichtet keinen Staat, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sondern nur, eine anderswo geschlossene Ehe für Zwecke des Aufenthaltsrechts anzuerkennen.

Die wichtigsten Punkte

EhevoraussetzungenBleiben national; die Union harmonisiert sie nicht
Aufenthalt des EhegattenRichtlinie 2004/38/EG, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
AnerkennungVerordnung (EU) 2019/1111 für Entscheidungen in Ehesachen
Urteil ComanGleichgeschlechtlicher Ehegatte ist Ehegatte für das Aufenthaltsrecht (2018)
FormalitätenVerordnung (EU) 2016/1191: keine Apostille für Personenstandsurkunden zwischen Mitgliedstaaten

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Legt die Union die Ehevoraussetzungen fest?

Nein. Alter, Ehehindernisse und Verfahren bleiben national.

Darf mein Ehegatte aus einem Drittstaat mitkommen?

Ja, die Richtlinie 2004/38/EG begründet ein Aufenthaltsrecht im Mitgliedstaat, in den Sie ziehen.

Wird eine gleichgeschlechtliche Ehe überall anerkannt?

Nicht überall als Ehe, aber Coman verlangt die Anerkennung des Ehegatten für das Aufenthaltsrecht.

Braucht eine Geburtsurkunde eine Apostille?

Zwischen Mitgliedstaaten nicht mehr, seit der Verordnung (EU) 2016/1191 mit mehrsprachigem Formular.

Offizielle Quellen und Links

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