Die Rechtsgrundlage
Die Ehe ist nationale Zuständigkeit: Alter, Aufgebot und Ehehindernisse bleiben innerstaatlich geregelt. Die Union greift an zwei Stellen ein. Die Richtlinie 2004/38/EG gibt dem Ehegatten eines Unionsbürgers unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmestaat. Die Verordnung (EU) 2019/1111 sichert die automatische Anerkennung von Entscheidungen über den Ehestatus. Im Urteil Coman entschied der Gerichtshof 2018, dass der Begriff Ehegatte für das Aufenthaltsrecht auch den gleichgeschlechtlichen Ehegatten erfasst.
Die Verordnung (EU) 2016/1191 hat Apostille und beglaubigte Übersetzung für Personenstandsurkunden zwischen Mitgliedstaaten abgeschafft: Ein mehrsprachiges Formular begleitet das Original und genügt.
Coman verpflichtet keinen Staat, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sondern nur, eine anderswo geschlossene Ehe für Zwecke des Aufenthaltsrechts anzuerkennen.
Die wichtigsten Punkte
| Ehevoraussetzungen | Bleiben national; die Union harmonisiert sie nicht |
|---|---|
| Aufenthalt des Ehegatten | Richtlinie 2004/38/EG, unabhängig von der Staatsangehörigkeit |
| Anerkennung | Verordnung (EU) 2019/1111 für Entscheidungen in Ehesachen |
| Urteil Coman | Gleichgeschlechtlicher Ehegatte ist Ehegatte für das Aufenthaltsrecht (2018) |
| Formalitäten | Verordnung (EU) 2016/1191: keine Apostille für Personenstandsurkunden zwischen Mitgliedstaaten |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Legt die Union die Ehevoraussetzungen fest?
Nein. Alter, Ehehindernisse und Verfahren bleiben national.
Darf mein Ehegatte aus einem Drittstaat mitkommen?
Ja, die Richtlinie 2004/38/EG begründet ein Aufenthaltsrecht im Mitgliedstaat, in den Sie ziehen.
Wird eine gleichgeschlechtliche Ehe überall anerkannt?
Nicht überall als Ehe, aber Coman verlangt die Anerkennung des Ehegatten für das Aufenthaltsrecht.
Braucht eine Geburtsurkunde eine Apostille?
Zwischen Mitgliedstaaten nicht mehr, seit der Verordnung (EU) 2016/1191 mit mehrsprachigem Formular.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
