Eheschließung — Deutschland

18 Jahre ohne Ausnahme, Ehe für alle seit Oktober 2017, Anmeldung beim Standesamt.

Übersichtskarte — Deutschland — Eheschließung
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die §§ 1303 ff. BGB regeln die Eheschließung. Seit 2017 ist die Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet; im selben Jahr wurden Ehen von unter 16-Jährigen für unwirksam erklärt und bei 16- und 17-Jährigen die Aufhebbarkeit eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht verlangte 2023 Nachbesserungen bei den Folgeregelungen.

Das deutsche Verfahren kennt eine Hürde, die binationale Paare regelmäßig überrascht: Stellt der Heimatstaat der ausländischen Person kein Ehefähigkeitszeugnis aus, braucht es eine Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dieses Verfahren dauert Monate, prüft das ausländische Recht im Einzelfall und ist gebührenpflichtig. Planen Sie es von Anfang an ein, nicht als Notlösung.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union wendet dieses Land die Richtlinie 2004/38/EG zum Aufenthalt des Ehegatten und die Verordnung (EU) 2016/1191 an, die Personenstandsurkunden von der Apostille befreit; die Ehevoraussetzungen bleiben national.

Die wichtigsten Punkte

Alter18 Jahre; keine Befreiung mehr möglich
MehreheVerboten; die Doppelehe ist strafbar. Im Ausland geschlossene Mehrehen werden nicht anerkannt und begründen kein Aufenthaltsrecht für eine zweite Ehefrau.
Ehe für alleSeit 1. Oktober 2017
AnmeldungBeim Standesamt des Wohnorts, gültig sechs Monate
UnterlagenAusweis, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, Aufenthaltsbescheinigung; bei Vorehen das Scheidungsurteil
Ausländische VerlobteMeist Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung durch das Oberlandesgericht
TrauzeugenFreiwillig, bis zu zwei
NameSeit Mai 2025 sind echte Doppelnamen für Ehepaare möglich
Kein Aufgebot mehrDas öffentliche Aufgebot wurde abgeschafft; es genügt die Anmeldung
Gültigkeit der AnmeldungDie Prüfung gilt sechs Monate; danach ist sie zu wiederholen
EhefähigkeitszeugnisFür ausländische Verlobte oft erforderlich, mit Befreiung durch das Oberlandesgericht
OrtTrauung auch außerhalb des Standesamts möglich, wenn die Gemeinde den Ort zugelassen hat

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Anmeldung der Eheschließung kostet je nach Kommune vierzig bis achtzig Euro, mit Zuschlägen für Auslandsbezug. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist einkommensabhängig und kann mehrere hundert Euro kosten. Übersetzungen und Apostillen kommen hinzu.

Aktuelle Entwicklungen

Die Standesämter akzeptieren zunehmend elektronisch übermittelte Urkunden aus EU-Staaten, für die dank der EU-Urkundenverordnung keine Apostille mehr nötig ist; für Drittstaaten bleibt es beim bisherigen Verfahren.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Für Selbstständige und Patchworkfamilien ist das selten die passende Lösung. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Sie teilt nur den Zuwachs, nicht das eingebrachte Vermögen – für Selbstständige ist eine modifizierte Regelung oft sinnvoll.

Häufige Fragen

Was tun, wenn kein Ehefähigkeitszeugnis erhältlich ist?

Dann beantragen Sie über das Standesamt die Befreiung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Das Verfahren dauert je nach Land und Aktenlage mehrere Monate und ist einkommensabhängig gebührenpflichtig. Reichen Sie vollständige, übersetzte und legalisierte Unterlagen ein — jede Nachforderung verlängert die Bearbeitung um Wochen.

Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?

In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.

Offizielle Quellen und Links

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