Eheschließung — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Belgisches Bundesrecht: 18 Jahre, Ehe für alle seit 2003 — als zweites Land der Welt.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Eheschließung
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gilt das belgische Bundesrecht. Das Gesetz vom 13. Februar 2003 öffnete die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare; Belgien war damit nach den Niederlanden das zweite Land weltweit.

Belgien war 2003 das zweite Land der Welt mit der Ehe für alle. Das Verfahren ist gründlich: Anmeldung bei der Gemeinde, Wartefrist, und bei Auslandsbezug häufig eine Prüfung auf Scheinehe, in deren Rahmen die Staatsanwaltschaft die Trauung um bis zu zwei Monate aufschieben und beide Partner getrennt anhören kann. Das ist Routine und kein persönliches Misstrauen — aber es verlängert den Zeitplan erheblich.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union wendet dieses Land die Richtlinie 2004/38/EG zum Aufenthalt des Ehegatten und die Verordnung (EU) 2016/1191 an, die Personenstandsurkunden von der Apostille befreit; die Ehevoraussetzungen bleiben national.

Die wichtigsten Punkte

Alter18 Jahre; Befreiung durch das Familiengericht in Ausnahmefällen
MehreheVerboten; die Doppelehe ist strafbar und eine zweite Ehe wird nicht anerkannt.
Ehe für alleSeit 2003
AnmeldungErklärung bei der Gemeindeverwaltung, mindestens 14 Tage vor der Trauung
FristDie Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Wartefrist erfolgen
TrauzeugenSeit 2013 freiwillig, bis zu vier
ScheineheDer Standesbeamte kann die Trauung verweigern, unter gerichtlicher Kontrolle
Erklärung der EheschließungSie wird bei der Gemeinde abgegeben und löst die Wartezeit aus
GültigkeitsdauerDie Erklärung verfällt nach sechs Monaten
UnterlagenGeburtsurkunde, Wohnsitznachweis, gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis
Deutschsprachige GemeinschaftTrauung und Urkunden auf Deutsch in den neun Gemeinden

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Anmeldung und die Trauung kosten je nach Gemeinde zwischen null und mehreren hundert Euro. Beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen und ein eventuelles certificat de coutume kommen hinzu.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zuständigkeit für familienrechtliche Streitigkeiten ist beim Familiengericht gebündelt; bei der Anerkennung ausländischer Urkunden gelten die erleichterten Regeln der EU-Urkundenverordnung für EU-Staaten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Für ausländische Partner sind legalisierte oder mit Apostille versehene Urkunden nötig, deren Beschaffung Monate dauern kann. Planen Sie das früh ein. Ohne Ehevertrag gilt die gesetzliche Errungenschaftsgemeinschaft. Schulden eines Ehegatten können dann auf das gemeinsame Vermögen durchgreifen.

Häufige Fragen

Wie läuft die Prüfung auf Scheinehe ab?

Das Standesamt legt das Dossier der Staatsanwaltschaft vor, die eine Anhörung anordnen kann. Beide Partner werden getrennt zu Kennenlernen, Familien und Alltag befragt. Bewahren Sie Belege für Ihre Beziehung auf — Reisen, Nachrichten, Fotos, gemeinsame Ausgaben. Sie entkräften Zweifel schneller als jede Erklärung.

Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?

In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.

Offizielle Quellen und Links

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