Die Rechtsgrundlage
Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gilt das belgische Bundesrecht. Das Gesetz vom 13. Februar 2003 öffnete die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare; Belgien war damit nach den Niederlanden das zweite Land weltweit.
Belgien war 2003 das zweite Land der Welt mit der Ehe für alle. Das Verfahren ist gründlich: Anmeldung bei der Gemeinde, Wartefrist, und bei Auslandsbezug häufig eine Prüfung auf Scheinehe, in deren Rahmen die Staatsanwaltschaft die Trauung um bis zu zwei Monate aufschieben und beide Partner getrennt anhören kann. Das ist Routine und kein persönliches Misstrauen — aber es verlängert den Zeitplan erheblich.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union wendet dieses Land die Richtlinie 2004/38/EG zum Aufenthalt des Ehegatten und die Verordnung (EU) 2016/1191 an, die Personenstandsurkunden von der Apostille befreit; die Ehevoraussetzungen bleiben national.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre; Befreiung durch das Familiengericht in Ausnahmefällen |
|---|---|
| Mehrehe | Verboten; die Doppelehe ist strafbar und eine zweite Ehe wird nicht anerkannt. |
| Ehe für alle | Seit 2003 |
| Anmeldung | Erklärung bei der Gemeindeverwaltung, mindestens 14 Tage vor der Trauung |
| Frist | Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Wartefrist erfolgen |
| Trauzeugen | Seit 2013 freiwillig, bis zu vier |
| Scheinehe | Der Standesbeamte kann die Trauung verweigern, unter gerichtlicher Kontrolle |
| Erklärung der Eheschließung | Sie wird bei der Gemeinde abgegeben und löst die Wartezeit aus |
| Gültigkeitsdauer | Die Erklärung verfällt nach sechs Monaten |
| Unterlagen | Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis, gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis |
| Deutschsprachige Gemeinschaft | Trauung und Urkunden auf Deutsch in den neun Gemeinden |
In der Praxis
- Erklärung bei der Gemeinde mit Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeits- und Wohnsitznachweis.
- Ehevertrag vor der Trauung notariell abschließen.
- Nach der Trauung Krankenkasse, Versicherungen und Testament anpassen.
- Die Erklärung nicht zu früh abgeben – sie verfällt nach sechs Monaten.
- Den Ehevertrag vor der Trauung beim Notar errichten lassen.
Kosten und Übernahme
Die Anmeldung und die Trauung kosten je nach Gemeinde zwischen null und mehreren hundert Euro. Beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen und ein eventuelles certificat de coutume kommen hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Die Zuständigkeit für familienrechtliche Streitigkeiten ist beim Familiengericht gebündelt; bei der Anerkennung ausländischer Urkunden gelten die erleichterten Regeln der EU-Urkundenverordnung für EU-Staaten.
Anlaufstellen
- Gemeindeverwaltung, Dienst Bevölkerung und Personenstand.
- Notariate in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Familiengericht Eupen für Befreiungen.
- Standesämter der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Gut zu wissen
Für ausländische Partner sind legalisierte oder mit Apostille versehene Urkunden nötig, deren Beschaffung Monate dauern kann. Planen Sie das früh ein. Ohne Ehevertrag gilt die gesetzliche Errungenschaftsgemeinschaft. Schulden eines Ehegatten können dann auf das gemeinsame Vermögen durchgreifen.
Häufige Fragen
Wie läuft die Prüfung auf Scheinehe ab?
Das Standesamt legt das Dossier der Staatsanwaltschaft vor, die eine Anhörung anordnen kann. Beide Partner werden getrennt zu Kennenlernen, Familien und Alltag befragt. Bewahren Sie Belege für Ihre Beziehung auf — Reisen, Nachrichten, Fotos, gemeinsame Ausgaben. Sie entkräften Zweifel schneller als jede Erklärung.
Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?
In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
