Die Rechtsgrundlage
Nach belgischem Bundesrecht können zwei zusammenlebende Personen bei der Gemeindeverwaltung eine Erklärung über die gesetzliche Zusammenwohnung abgeben. Sie steht auch Nicht-Paaren offen, etwa Geschwistern. Die faktische Zusammenwohnung hat, außer im Sozialrecht, kaum Wirkungen.
Belgien unterscheidet zwei Formen des Zusammenlebens ohne Ehe: die gesetzliche Zusammenwohnung, die durch Erklärung bei der Gemeinde entsteht und einen Mindestschutz bietet — insbesondere für die Familienwohnung —, und die faktische, die rechtlich fast nichts bewirkt. Die gesetzliche Form ist einfach zu begründen und ebenso einfach zu beenden; ein Erbrecht entsteht nur eingeschränkt, im Wesentlichen am Nießbrauch der Wohnung.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richten sich die güterrechtlichen Wirkungen internationaler eingetragener Partnerschaften hier nach der Verordnung (EU) 2016/1104.
Die wichtigsten Punkte
| Form | Schriftliche Erklärung bei der Gemeindeverwaltung des gemeinsamen Wohnsitzes |
|---|---|
| Wirkungen | Schutz der Familienwohnung, Beitrag zu den Lasten nach Leistungsfähigkeit |
| Erbrecht | Nießbrauch an der gemeinsamen Wohnung und am Hausrat; darüber hinaus nur mit Testament |
| Steuer | Weitgehende Gleichstellung mit Ehegatten, je nach Region auch bei den Erbschaftssteuern |
| Beendigung | Durch gemeinsame oder einseitige, per Gerichtsvollzieher zugestellte Erklärung |
| Faktische Zusammenwohnung | Ohne Erklärung praktisch ohne Rechtsfolgen |
| Gesetzliches Zusammenwohnen | Erklärung bei der Gemeinde; sofort wirksam |
| Faktisches Zusammenwohnen | Ohne Erklärung entstehen keine Rechte |
In der Praxis
- Gemeinsam mit Ausweisen bei der Gemeinde erscheinen.
- Zusammenwohnungsvertrag notariell abschließen, um Vermögen und Lasten zu regeln.
- Testament errichten, um über den Nießbrauch hinauszugehen.
- Regionale Erbschaftssteuerregeln prüfen — sie unterscheiden sich erheblich.
- Die Erklärung bei der Gemeinde abgeben – ohne sie gilt das faktische Zusammenwohnen ohne Rechte.
- Ein Testament ergänzen: Das gesetzliche Erbrecht deckt nur die Wohnung ab.
Kosten und Übernahme
Die Erklärung bei der Gemeinde ist gebührenfrei oder kostet wenig. Ein notarieller Zusammenlebensvertrag und ein Testament verursachen Honorare nach Aufwand; die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Region.
Aktuelle Entwicklungen
Die Reform des Erbrechts hat die Stellung des gesetzlich zusammenwohnenden Partners präzisiert; die regionalen Unterschiede bei der Erbschaftsteuer bleiben erheblich und sollten vor jeder Gestaltung geprüft werden.
Anlaufstellen
- Dienst Bevölkerung der Gemeinde.
- Notariate für Verträge und Testamente.
- Büros für juristischen Beistand bei Streit nach der Trennung.
- Gemeindeverwaltungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Gut zu wissen
Anders als der französische PACS kann die belgische gesetzliche Zusammenwohnung einseitig von einem Tag auf den anderen beendet werden. Regeln Sie den Ausstieg deshalb vertraglich. Das gesetzliche Zusammenwohnen kann einseitig und ohne Begründung beendet werden. Die Erklärung wird der anderen Person zugestellt – eine Vorwarnung gibt es nicht.
Häufige Fragen
Was bringt die gesetzliche Zusammenwohnung?
Schutz der Familienwohnung, eine Beteiligung an den Lasten des Zusammenlebens nach Verhältnis der Mittel und ein begrenztes Erbrecht am Nießbrauch der gemeinsamen Wohnung. Sie entsteht durch Erklärung bei der Gemeinde und endet durch Erklärung, Heirat oder Tod.
Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?
Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
