Sexualtherapie — Schweiz

Freier Titel, aber ein privater Titel „Spezialistin in Sexologie SSS“ und Hochschulzertifikate; die Grundversicherung zahlt nur Ärzte und angeordnete Psychotherapie.

Übersichtskarte — Schweiz — Sexualtherapie
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Der Titel und seine Regelung

Die Schweiz schützt das Wort „Sexologe“ nicht. Geschützt sind der Titel Psychologin und die Tätigkeit als Psychotherapeutin durch das Psychologieberufegesetz sowie die ärztliche Tätigkeit durch das Medizinalberufegesetz. Sexualtherapie wird also unter dem Grundberuf ausgeübt — Ärztin, psychologische Psychotherapeutin, Hebamme, Physiotherapeut, Pflegefachperson — oder als nicht reglementierte Therapie im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit.

Die Schweizerische Gesellschaft für Sexologie (SSS) vergibt den privaten Titel „Spezialist/Spezialistin in Sexologie SSS“ nach einem anerkannten Curriculum, 45 Stunden Supervision und Selbsterfahrung, mit Fortbildungspflicht; ihre Ausbildenden müssen die europäischen Zertifikate FECSM oder ECPS tragen. Hochschulseitig gibt es Weiterbildungszertifikate in klinischer Sexologie, in der Romandie an der Universität Genf mit dem Universitätsspital; in der Deutschschweiz bildet das Zürcher Institut für klinische Sexologie und Sexualtherapie (ZISS) aus. Der Verband der Psychologinnen und Psychologen in klinischer Sexologie bündelt die Psychologen des Feldes.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt ärztliche Behandlung, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt sie auch psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung — das Anordnungsmodell: fünfzehn Sitzungen je Anordnung, verlängerbar, mit Bericht an den Vertrauensarzt nach dreißig Sitzungen. Eine Sexualtherapeutin, die eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin ist, kann also auf Anordnung abrechnen, sofern eine anerkannte Störung behandelt wird.

Wer weder Ärztin noch Psychotherapeutin ist, wird von der Grundversicherung nie bezahlt. Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Sitzungen bei Therapeutinnen mit ASCA- oder EMR-Registrierung, je nach Police. Eine Sitzung kostet üblicherweise 120 bis 200 Franken.

Die wichtigsten Punkte

Titel SexologeNicht geschützt; geschützt: Arzt, Psychologin, Psychotherapeutin
Privater ReferenztitelSpezialist in Sexologie SSS: anerkanntes Curriculum, Supervision, Fortbildungspflicht
AusbildungHochschulzertifikate in klinischer Sexologie (Genf); ZISS in Zürich
Grundversicherung, ÄrzteÜbernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt
Grundversicherung, psychologische PsychotherapieAuf ärztliche Anordnung seit Juli 2022 (15 Sitzungen je Anordnung, verlängerbar)
Sexologin ohne Arzt- oder PsychotherapeutenstatusNie Grundversicherung; Zusatzversicherung bei ASCA- oder EMR-Registrierung möglich
Üblicher Preis120 bis 200 Franken je Sitzung

In der Praxis

Kosten und Erstattung

Ärztlich: Grundversicherung, Franchise und Selbstbehalt selbst. Angeordnete Psychotherapie: ebenso. Sexologin ohne diese Status: 120 bis 200 Franken je Sitzung, selbst zu zahlen, sofern keine Zusatzversicherung greift.

Was sich zuletzt geändert hat

Das Anordnungsmodell hat am 1. Juli 2022 das Delegationsmodell abgelöst: Psychologische Psychotherapeutinnen rechnen selbst mit der Kasse ab, auf ärztliche Anordnung. Psychologen ohne eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie sind nicht erfasst.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Ein CAS oder ein „Diplom“ in Sexologie verleiht für sich allein keinen Spezialistentitel: Die SSS verlangt zusätzlich supervidierte Praxis. Und kein sexologischer Titel öffnet die Grundversicherung — nur der Status als Ärztin oder Psychotherapeut.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung Sexualtherapie?

Nur bei Ärzten oder bei anerkannten psychologischen Psychotherapeutinnen auf ärztliche Anordnung. Sonst selbst zu zahlen, allenfalls teilweise über eine Zusatzversicherung.

Was ist der Titel Spezialistin SSS wert?

Er ist privat, aber anspruchsvoll: anerkanntes Curriculum, 45 Stunden Supervision, Fortbildungspflicht. Rechtlich bedeutet er nichts; praktisch ist er der beste Anhaltspunkt in der Schweiz.

Wie viele Sitzungen deckt eine Anordnung?

Fünfzehn, einmal formlos verlängerbar; nach dreißig Sitzungen braucht es einen Bericht an den Vertrauensarzt der Kasse.

Offizielle Quellen und Links

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