Der Titel und seine Regelung
Österreich schützt die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin durch das Psychotherapiegesetz — seit dem Psychotherapiegesetz 2024 mit einem eigenen Universitätsstudium als Zugang — sowie die Berufe der Ärzte und der klinischen Psychologinnen. „Sexualtherapeut“ oder „Sexologin“ ist keine geschützte Bezeichnung. Wer Sexualberatung selbständig anbietet, ohne Ärztin, Psychotherapeutin oder klinische Psychologin zu sein, braucht dafür eine Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung; die Wirtschaftskammer führt einen Expertenpool für Sexualberatung, in den man sich nach drei Jahren aktiver Gewerbeberechtigung und Zusatzausbildung eintragen lassen kann.
Die Österreichische Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS) bietet mit ihrer Sexualakademie Weiterbildungen in Sexualberatung und Sexualtherapie an; weitere Anbieter richten sich an Lebens- und Sozialberater, Psychotherapeuten, Psychologen und medizinisches Personal. Ärztinnen und Ärzte können das ÖÄK-Diplom Sexualmedizin der Ärztekammer erwerben. Die Universitätskliniken in Wien, Graz und Innsbruck führen Ambulanzen für Sexualmedizin oder sexuelle Funktionsstörungen in Urologie, Gynäkologie und Psychiatrie.
Die Kostenübernahme folgt dem Berufsstatus. Ärztliche Behandlung ist Kassenleistung. Für Psychotherapie bei einer in die Berufsliste eingetragenen Psychotherapeutin gewährt die ÖGK einen Kostenzuschuss — 33,70 Euro je Einzelsitzung (Stand 2025) —, sofern eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt; über Vereine mit Kassenverträgen gibt es vollfinanzierte Plätze mit Wartezeit. Seit dem 1. Jänner 2024 ist auch klinisch-psychologische Behandlung Kassenleistung mit Zuschuss. Sexualberatung durch Lebens- und Sozialberater ist nie Kassenleistung.
Eine Sitzung kostet privat üblicherweise 90 bis 160 Euro, bei Psychotherapeutinnen eher 100 bis 180 Euro. Die Familienberatungsstellen des Familienministeriums bieten Beratung kostenlos oder gegen Spende, teils mit Schwerpunkt Sexualität.
Die wichtigsten Punkte
| Titel Sexualtherapeut | Nicht geschützt; „Psychotherapeut“ geschützt (Psychotherapiegesetz 2024) |
|---|---|
| Selbständige Sexualberatung | Gewerbe Lebens- und Sozialberatung; Expertenpool Sexualberatung der WKO |
| Ärztliche Qualifikation | ÖÄK-Diplom Sexualmedizin |
| Weiterbildung | ÖGS-Sexualakademie und weitere Anbieter für Berater, Psychotherapeuten, Psychologen |
| ÖGK, Psychotherapie | Kostenzuschuss 33,70 Euro je Sitzung (2025) bei eingetragener Psychotherapeutin und krankheitswertiger Störung; Kassenplätze über Vereine |
| ÖGK, klinische Psychologie | Behandlung seit 1. Jänner 2024 Kassenleistung mit Zuschuss |
| Üblicher Preis | 90 bis 180 Euro je Sitzung privat |
In der Praxis
- Prüfen Sie den Eintrag in der Psychotherapeutenliste oder Psychologenliste des Gesundheitsministeriums, oder die Gewerbeberechtigung und den Expertenpool der WKO.
- Für den Kassenzuschuss brauchen Sie ab der elften Sitzung eine Bewilligung; die Psychotherapeutin kümmert sich um den Antrag.
- Fragen Sie beim Verein mit Kassenvertrag nach einem vollfinanzierten Platz, wenn die Kosten das Hindernis sind.
- Bei körperlichen Symptomen zuerst zur Hausärztin oder in eine urologische oder gynäkologische Ambulanz.
Kosten und Erstattung
Ärztlich: Kassenleistung. Psychotherapie: Zuschuss von 33,70 Euro je Sitzung oder Kassenplatz. Klinisch-psychologische Behandlung: Zuschuss seit 2024. Sexualberatung als Gewerbe: 90 bis 160 Euro, selbst zu zahlen.
Was sich zuletzt geändert hat
Das Psychotherapiegesetz 2024 hat den Zugang zum Beruf auf ein Universitätsstudium umgestellt und die zulässigen Berufsbezeichnungen auf zwei reduziert. Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit Jänner 2024 Kassenleistung.
Anlaufstellen
- Österreichische Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS): Sexualakademie, Fachleute.
- Psychotherapeutenliste und Psychologenliste des Gesundheitsministeriums.
- Wirtschaftskammer: Expertenpool Sexualberatung der Lebens- und Sozialberatung.
- Familienberatungsstellen des Familienministeriums: kostenlose Beratung.
- Sexualmedizinische Ambulanzen der Universitätskliniken.
Gut zu wissen
Ein Lebens- und Sozialberater darf beraten, aber keine Heilbehandlung durchführen. Wer eine sexuelle Funktionsstörung „therapiert“, ohne Ärztin, Psychotherapeut oder klinische Psychologin zu sein, überschreitet seine Befugnis — und die Kasse zahlt nichts.
Häufige Fragen
Ist Sexualtherapeut in Österreich ein Beruf?
Nein. Sexualtherapie wird von Psychotherapeutinnen, klinischen Psychologen und Ärzten ausgeübt; Sexualberatung ist ein Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung.
Zahlt die ÖGK?
Für Psychotherapie bei eingetragenen Psychotherapeutinnen einen Zuschuss von 33,70 Euro je Sitzung oder einen Kassenplatz; für klinisch-psychologische Behandlung seit 2024 einen Zuschuss; für Sexualberatung nichts.
Was ist das ÖÄK-Diplom Sexualmedizin?
Ein Fortbildungsdiplom der Ärztekammer für Ärztinnen und Ärzte, das eine strukturierte Ausbildung in Sexualmedizin bescheinigt.
Offizielle Quellen und Links
- ÖGS — Österreichische Gesellschaft für Sexualwissenschaften — Sexualakademie, Fachleute
- Gesundheitsministerium — Psychotherapeutenliste — eingetragene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- ÖGK — Psychotherapie — Kostenzuschuss und Kassenplätze
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
