Der Titel und seine Regelung
In Deutschland darf sich jede Person Sexualtherapeut, Sexualberaterin oder Sexologe nennen: Die Bezeichnungen sind gesetzlich nicht geschützt. Geschützt sind die Berufe darum herum. Wer sich Psychotherapeutin nennt, ohne die Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes zu erfüllen, macht sich nach § 132a Strafgesetzbuch strafbar; Ärztinnen und Ärzte brauchen die Approbation; die Ausübung von Heilkunde ohne Approbation setzt die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus. Sexualtherapie wird also entweder als ärztliche oder psychotherapeutische Leistung erbracht, als Heilpraktikerleistung — oder als Beratung ohne Heilkunde, die keiner Zulassung bedarf.
Für Ärztinnen und Ärzte gibt es seit der Musterweiterbildungsordnung von 2018 die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin, die inzwischen die meisten Landesärztekammern übernommen haben: Sie setzt eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus, dazu die psychosomatische Grundversorgung oder eine psychotherapeutische Weiterbildung und einen Kurs von 120 Stunden. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) und die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (DGSMP, bis 2024 DGSMTW) bieten curriculare Weiterbildungen mit Zertifikat für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Berufe an; die DGSMP nennt ihre Zertifizierten bewusst „Behandler“ statt Sexualtherapeuten. Daneben existiert ein Markt privater Akademien, deren Zertifikate nach wenigen Wochenenden vergeben werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die ärztliche Behandlung — Urologie, Gynäkologie, Endokrinologie, Psychiatrie, Sexualmedizin — und die Richtlinien-Psychotherapie durch zugelassene Psychotherapeuten, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt; sexuelle Funktionsstörungen können dazu gehören, reine Paarberatung nicht. Sexualtherapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie oder bei Beraterinnen ohne Zulassung ist keine Kassenleistung. Private Krankenversicherungen und Zusatztarife erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag anteilig.
Eine Sitzung kostet privat üblicherweise 90 bis 180 Euro, bei Paarsitzungen mehr; einige Universitätskliniken (Berlin, Hamburg, Frankfurt, Kiel und andere) führen sexualmedizinische Ambulanzen mit Überweisung, und die Beratungsstellen von pro familia bieten Sexualberatung zu ermäßigten Sätzen.
Die wichtigsten Punkte
| Titel Sexualtherapeut | Nicht geschützt; „Psychotherapeut“ strafrechtlich geschützt (§ 132a StGB) |
|---|---|
| Ärztliche Qualifikation | Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin (MWBO 2018): Facharzt, psychosomatische Grundversorgung oder Psychotherapie, 120-Stunden-Kurs |
| Fachgesellschaften | DGfS und DGSMP (bis 2024 DGSMTW): curriculare Weiterbildungen mit Zertifikat |
| Gesetzliche Kasse, Ärzte | Übernommen, mit Überweisung in Fachambulanzen |
| Gesetzliche Kasse, Psychotherapie | Richtlinien-Psychotherapie bei zugelassenen Psychotherapeuten, bei behandlungsbedürftiger Störung |
| Heilpraktiker, Beraterinnen ohne Zulassung | Keine Kassenleistung; private Zusatztarife anteilig |
| Üblicher Preis | 90 bis 180 Euro je Sitzung privat |
In der Praxis
- Fragen Sie nach Grundberuf und Zertifikat: Approbation plus Zusatzbezeichnung Sexualmedizin, oder Psychotherapeut mit DGfS- oder DGSMP-Weiterbildung.
- Die Behandlersuche der DGSMP und die Mitgliederlisten der DGfS filtern nach qualifizierter Weiterbildung.
- Bei körperlichen Symptomen zuerst zur Hausärztin: Überweisung in Urologie, Gynäkologie oder eine sexualmedizinische Ambulanz, alles Kassenleistung.
- pro familia berät zur Sexualität in allen Bundesländern, teils kostenlos, teils gegen Spende oder ermäßigtes Honorar.
Kosten und Erstattung
Ärztlich und psychotherapeutisch: Kassenleistung, in der Psychotherapie nach Antrag. Sexualtherapie außerhalb dieser Zulassungen: 90 bis 180 Euro je Sitzung, selbst zu zahlen, bei Zusatztarifen anteilig erstattet.
Was sich zuletzt geändert hat
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 führt ein eigenes Studium zur Approbation als Psychotherapeutin; an der Sexualtherapie ändert das nichts, sie bleibt eine Zusatzqualifikation ohne eigenen Schutz. Die Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin ist in den meisten Kammerbezirken eingeführt.
Anlaufstellen
- Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (DGSMP, früher DGSMTW): Behandlersuche.
- Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS): Weiterbildung und Mitglieder.
- Landesärztekammern: Arztsuche mit Zusatzbezeichnung Sexualmedizin.
- pro familia: Sexualberatung in den Beratungsstellen.
- Sexualmedizinische Ambulanzen der Universitätskliniken, mit Überweisung.
Gut zu wissen
Ein Zertifikat einer privaten Akademie nach drei Wochenenden und die Zusatzbezeichnung einer Ärztekammer stehen auf derselben Website nebeneinander. Fragen Sie nach der Grundausbildung, und melden Sie Körperkontakt oder Heilversprechen der Kammer oder dem Verbraucherschutz.
Häufige Fragen
Darf sich jeder Sexualtherapeut nennen?
Ja, die Bezeichnung ist nicht geschützt. Geschützt sind Arzt, Psychotherapeut und die Heilkundeausübung; danach richtet sich auch die Kostenübernahme.
Zahlt die Krankenkasse Sexualtherapie?
Als ärztliche Behandlung ja, als Richtlinien-Psychotherapie bei behandlungsbedürftiger Störung ja. Beratung oder Therapie außerhalb dieser Zulassungen ist selbst zu zahlen.
Was ist die Zusatzbezeichnung Sexualmedizin?
Eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung nach der Musterweiterbildungsordnung 2018: Facharztanerkennung, psychosomatische Grundversorgung oder Psychotherapie und ein 120-Stunden-Kurs.
Offizielle Quellen und Links
- DGSMP — Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin und Sexualpsychologie (bis 2024 DGSMTW) — Behandlersuche, Weiterbildung
- DGfS — Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung — sexualmedizinische Weiterbildung
- Bundesärztekammer — Musterweiterbildungsordnung — Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
- pro familia — Sexualberatung in den Beratungsstellen
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
