Schwangerschaftsabbruch — Deutschland

Rechtswidrig, aber straffrei: Pflichtberatung, drei Tage Wartezeit und Abbruch bis zur 12. Woche nach der Empfängnis.

Übersichtskarte — Deutschland — Schwangerschaftsabbruch
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

§ 218 StGB stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe; § 218a macht ihn straffrei, wenn die Schwangere eine anerkannte Beratungsstelle aufgesucht hat, seit der Beratung drei Tage vergangen sind und der Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine Frist, bei kriminologischer Indikation eine Frist von zwölf Wochen.

Die deutsche Konstruktion ist ungewöhnlich: Der Abbruch bleibt rechtswidrig, ist aber unter Bedingungen straffrei — Pflichtberatung bei einer anerkannten Stelle, drei Tage Wartezeit zwischen Beratung und Eingriff, Durchführung bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis. Eine Expertenkommission hat 2024 empfohlen, den Abbruch in der Frühphase aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen; umgesetzt ist das nicht. Das Werbeverbot des früheren Paragrafen 219a ist 2022 gestrichen worden.

Die wichtigsten Punkte

Frist12 Wochen nach der Empfängnis, also 14 Wochen nach der letzten Regel
PflichtberatungBei einer anerkannten Beratungsstelle, mit Beratungsschein
WartezeitDrei Tage zwischen Beratung und Eingriff
Medizinische IndikationOhne Frist, bei Gefahr für Leben oder Gesundheit
Kriminologische IndikationNach einer Sexualstraftat, bis zwölf Wochen
MinderjährigeAb 16 in der Regel eigene Einwilligung, wenn die nötige Reife vorliegt
§ 219aDas Werbeverbot wurde 2022 aufgehoben; Praxen dürfen offen informieren
Medikamentöser AbbruchBis zur 9. Schwangerschaftswoche; die Frist ist kürzer als die allgemeine 12-Wochen-Frist
BeratungsstellenNur staatlich anerkannte Stellen dürfen den Beratungsschein ausstellen
KostenübernahmeBei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Kosten auf Antrag des Bundeslandes
VersorgungslückenDie Zahl der Einrichtungen ist stark zurückgegangen; in ländlichen Regionen sind lange Wege die Regel

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Kosten trägt in der Regel die Schwangere selbst, meist zwischen 350 und 600 Euro. Bei geringem Einkommen übernimmt sie das jeweilige Bundesland auf Antrag bei der Krankenkasse; Vor- und Nachsorge zahlt die Kasse immer.

Aktuelle Entwicklungen

Das Werbeverbot des Paragrafen 219a ist 2022 gestrichen worden, sodass Ärztinnen öffentlich über ihr Leistungsangebot informieren dürfen. Eine Kommission hat 2024 empfohlen, den Abbruch in der Frühphase zu legalisieren; eine gesetzliche Umsetzung steht aus.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die drei Tage werden streng gerechnet. Wer nahe an der Zwölf-Wochen-Grenze ist, sollte den Beratungstermin sofort vereinbaren — sonst kann allein die Wartezeit die Frist verstreichen lassen. Beratungsschein und Dreitagesfrist zusammen kosten mindestens vier Tage. Wer erst in der zehnten Woche beginnt, verliert die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs.

Häufige Fragen

Wer zahlt einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland?

Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation die Krankenkasse vollständig. Bei der Beratungsregelung tragen Sie die Kosten selbst — etwa dreihundert bis sechshundert Euro —, es sei denn, Ihr Einkommen liegt unter einer Grenze; dann übernimmt das Bundesland die Kosten über die Krankenkasse. Der Antrag wird vor dem Eingriff gestellt.

Kann man den Abbruch im Ausland vornehmen lassen?

Rechtlich ist der Eingriff dort zulässig, wo er nach dortigem Recht erlaubt ist; eine Strafverfolgung im Wohnsitzstaat wegen einer im Ausland legal vorgenommenen Handlung ist in Europa nicht die Regel. Praktisch stellen sich drei Fragen: die Kosten, die meist selbst zu tragen sind, die Nachsorge zu Hause und die Fristen, die von Land zu Land abweichen. Lassen Sie sich vorher von einer Beratungsstelle über beide Rechtsordnungen informieren.

Offizielle Quellen und Links

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