Die Rechtsgrundlage
Das Fürstentum gewährt einen Mutterschaftsurlaub, der über dem schweizerischen Niveau liegt, mit Entschädigung über die Familienausgleichskasse. Die Vorsorge erfolgt in Praxen im Inland, die Geburt in aller Regel in Spitälern der Ostschweiz, da im Land selbst keine Geburtsabteilung besteht.
Liechtenstein hat seine Familienleistungen zum 1. Januar 2026 grundlegend umgebaut. Die Mutterschaftsentschädigung läuft seither nicht mehr über die Krankentaggeldversicherung, sondern über die AHV beziehungsweise die Familienausgleichskasse, und erstmals gibt es eine Vaterschaftsentschädigung sowie eine echte Elternzeit. Finanziert wird das über einen neuen Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Einkommen.
Die wichtigsten Punkte
| Mutterschaftsurlaub | Länger als in der Schweiz, mit Entschädigung über die Familienausgleichskasse |
|---|---|
| Geburtsort | In der Regel Spitäler in der Ostschweiz |
| Vorsorge | In Arztpraxen im Inland |
| Hebammen | Betreuung und Nachsorge über regionale Hebammen |
| Kosten | Über die obligatorische Krankenversicherung; Kostenübernahme im Ausland klären |
| Arbeitsverbot | Nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot |
| Familienzulagen | Geburtszulage und Kinderzulagen über die Familienausgleichskasse |
In der Praxis
- Die Geburtsklinik früh wählen und die Kostenübernahme mit der Versicherung klären.
- Eine Hebamme für die Nachsorge frühzeitig organisieren.
- Die Geburtszulage bei der Familienausgleichskasse beantragen.
- Den Arbeitgeber schriftlich informieren, um den Kündigungsschutz auszulösen.
Kosten und Übernahme
Die Schwangerschaftsvorsorge und die Geburt sind von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt. Die Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeitleistungen werden über die Familienausgleichskasse finanziert, mit einem Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 Prozent.
Aktuelle Entwicklungen
Zum 1. Januar 2026 sind eine Vaterschaftsentschädigung von zwei Wochen und eine Elternzeit von vier Monaten pro Elternteil eingeführt worden, von denen zwei bezahlt sind. Die Mutterschaftsentschädigung bleibt bei zwanzig Wochen, wird aber neu von der AHV und der Familienausgleichskasse ausbezahlt.
Anlaufstellen
- Familienausgleichskasse des Fürstentums.
- Geburtsabteilungen der Ostschweizer Spitäler.
- Regionale Hebammen und Mütterberatung.
Gut zu wissen
Weil im Land keine Geburtsabteilung besteht, ist die Klärung der Kostenübernahme für die Geburt im Ausland ein Punkt, der vor dem achten Monat erledigt sein sollte.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Mutterschaftsentschädigung in Liechtenstein?
Zwanzig Wochen, davon mindestens sechzehn nach der Geburt, zu achtzig Prozent des versicherten Lohnes. Voraussetzung ist eine Versicherung bei der AHV Liechtenstein während mindestens zweihundertsiebzig Tagen vor der Geburt. Bei einem längeren Spitalaufenthalt des Kindes kann die Dauer um bis zu acht Wochen verlängert werden.
Gibt es in Liechtenstein Vaterschaftsurlaub und Elternzeit?
Seit dem 1. Januar 2026 ja. Die Vaterschaftsentschädigung umfasst zwei zusammenhängende Wochen innerhalb von acht Monaten nach der Geburt. Die Elternzeit beträgt vier Monate pro Elternteil, von denen zwei bezahlt werden, und kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes flexibel bezogen werden.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
