Schwangerschaft — Liechtenstein

Ein vergleichsweise langer Mutterschaftsurlaub, mit Geburtsversorgung überwiegend in der Ostschweiz.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Schwangerschaft
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Fürstentum gewährt einen Mutterschaftsurlaub, der über dem schweizerischen Niveau liegt, mit Entschädigung über die Familienausgleichskasse. Die Vorsorge erfolgt in Praxen im Inland, die Geburt in aller Regel in Spitälern der Ostschweiz, da im Land selbst keine Geburtsabteilung besteht.

Liechtenstein hat seine Familienleistungen zum 1. Januar 2026 grundlegend umgebaut. Die Mutterschaftsentschädigung läuft seither nicht mehr über die Krankentaggeldversicherung, sondern über die AHV beziehungsweise die Familienausgleichskasse, und erstmals gibt es eine Vaterschaftsentschädigung sowie eine echte Elternzeit. Finanziert wird das über einen neuen Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Einkommen.

Die wichtigsten Punkte

MutterschaftsurlaubLänger als in der Schweiz, mit Entschädigung über die Familienausgleichskasse
GeburtsortIn der Regel Spitäler in der Ostschweiz
VorsorgeIn Arztpraxen im Inland
HebammenBetreuung und Nachsorge über regionale Hebammen
KostenÜber die obligatorische Krankenversicherung; Kostenübernahme im Ausland klären
ArbeitsverbotNach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot
FamilienzulagenGeburtszulage und Kinderzulagen über die Familienausgleichskasse

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Schwangerschaftsvorsorge und die Geburt sind von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt. Die Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeitleistungen werden über die Familienausgleichskasse finanziert, mit einem Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 Prozent.

Aktuelle Entwicklungen

Zum 1. Januar 2026 sind eine Vaterschaftsentschädigung von zwei Wochen und eine Elternzeit von vier Monaten pro Elternteil eingeführt worden, von denen zwei bezahlt sind. Die Mutterschaftsentschädigung bleibt bei zwanzig Wochen, wird aber neu von der AHV und der Familienausgleichskasse ausbezahlt.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Weil im Land keine Geburtsabteilung besteht, ist die Klärung der Kostenübernahme für die Geburt im Ausland ein Punkt, der vor dem achten Monat erledigt sein sollte.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Mutterschaftsentschädigung in Liechtenstein?

Zwanzig Wochen, davon mindestens sechzehn nach der Geburt, zu achtzig Prozent des versicherten Lohnes. Voraussetzung ist eine Versicherung bei der AHV Liechtenstein während mindestens zweihundertsiebzig Tagen vor der Geburt. Bei einem längeren Spitalaufenthalt des Kindes kann die Dauer um bis zu acht Wochen verlängert werden.

Gibt es in Liechtenstein Vaterschaftsurlaub und Elternzeit?

Seit dem 1. Januar 2026 ja. Die Vaterschaftsentschädigung umfasst zwei zusammenhängende Wochen innerhalb von acht Monaten nach der Geburt. Die Elternzeit beträgt vier Monate pro Elternteil, von denen zwei bezahlt werden, und kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes flexibel bezogen werden.

Offizielle Quellen und Links

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Seite geprüft im September 2026. Die genannten Rechtstexte können sich ändern: Im Zweifel bei der genannten amtlichen Quelle bestätigen.

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