Was die Regeln vorsehen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Tampons, Binden und Menstruationstassen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 % statt 8,1 %. Das Parlament hatte das 2019 beschlossen, umgesetzt wurde es mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Eine Gratisabgabe ist nicht Bundessache: Kantone, Städte und Einrichtungen finanzieren sie, und das Arbeitsrecht kennt keinen Menstruationsurlaub.
Genf und Waadt haben als Erste Spender in Schulen und öffentlichen Gebäuden installiert; mehrere Kantone und Städte der Deutschschweiz sind gefolgt, jeder mit eigenem Umfang. Hochschulen entscheiden selbst. Dieselbe Person kann also im Gymnasium Gratisprodukte finden und in der Gemeinde keine.
Die Endometriose wird von der Grundversicherung wie jede Krankheit übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt, in den Frauenkliniken der Universitäts- und Kantonsspitäler, einige mit zertifiziertem Endometriosezentrum. Ein Arztzeugnis deckt die Arbeitsunfähigkeit; einzelne öffentliche Arbeitgeber haben für ihr Personal einen Menstruationsurlaub eingeführt, ohne allgemeine Rechtsgrundlage.
Wiederverwendbare Produkte fallen unter denselben reduzierten Satz; die Krankenkasse zahlt nichts.
Die wichtigsten Punkte
| Mehrwertsteuer | 2,6 % seit 1. Januar 2025 (vorher 8,1 %) |
|---|---|
| Gratisabgabe | Kantone und Städte: Genf und Waadt voran, weitere folgten; Hochschulen nach eigener Wahl |
| Menstruationsurlaub | Keiner auf Bundesebene; einzelne öffentliche Arbeitgeber |
| Endometriose | Grundversicherung, Franchise und Selbstbehalt; Endometriosezentren in mehreren Spitälern |
| Wiederverwendbare Produkte | Gleicher reduzierter Satz, keine Erstattung |
In der Praxis
- Fragen Sie Schule, Hochschule oder Gemeinde: Die Gratisabgabe ist lokal.
- Vergleichen Sie Preise zwischen Anbietern und mit dem Ausland: Der Steuerunterschied ist klein, der Preisunterschied kann groß sein.
- Bei Regelschmerzen mit Arbeitsausfall zur Frauenärztin; ein Arztzeugnis deckt die Abwesenheit.
Was es kostet
Ein Zyklus kostet üblicherweise 6 bis 15 Franken in Einwegprodukten; eine Tasse 25 bis 40 Franken. Steuer 2,6 %. Die Grundversicherung erstattet nichts.
Was sich zuletzt geändert hat
Der 2019 beschlossene reduzierte Satz gilt seit dem 1. Januar 2025 mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes.
Wo es Hilfe gibt
- Eidgenössische Steuerverwaltung: geltende Mehrwertsteuersätze.
- Kantonale Bildungsdirektionen: Gratisspender in Schulen.
- Endo-Help und Patientinnenvereinigungen.
- Kantonale Fachstellen für sexuelle Gesundheit.
Gut zu wissen
Den reduzierten Satz sieht man dem Preisschild nicht an: Prüfen Sie, ob die Senkung von 2025 weitergegeben wurde.
Häufige Fragen
Ist die Steuer auf Tampons in der Schweiz gesunken?
Ja: 2,6 % statt 8,1 % seit dem 1. Januar 2025.
Gibt es kostenlose Produkte in Schweizer Schulen?
In mehreren Kantonen und Städten, allen voran Genf und Waadt; die Entscheidung ist lokal.
Gibt es Menstruationsurlaub?
Nicht im Bundesrecht. Einzelne öffentliche Arbeitgeber haben ihn für ihr Personal eingeführt.
Offizielle Quellen und Links
- Eidgenössische Steuerverwaltung — reduzierter Satz von 2,6 % seit 2025
- ch.ch — amtliches Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden
- Fedlex — Sammlung des Bundesrechts
