Die Rechtsgrundlage
Die Impfung wird für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren empfohlen, mit Nachholimpfung bis zum 18. Geburtstag, und ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Früherkennung gilt seit 2020 ein organisiertes Programm: Frauen ab 35 erhalten alle drei Jahre einen kombinierten Test aus Zytologie und HPV-Nachweis, jüngere Frauen eine jährliche Zytologie.
Die Impfung ist Kassenleistung ab neun Jahren für Mädchen und Jungen und wird bis zum siebzehnten Geburtstag nachgeholt; danach übernehmen viele Kassen sie freiwillig weiter. Seit 2020 gibt es zudem ein organisiertes Früherkennungsprogramm mit persönlicher Einladung: Frauen ab fünfunddreißig erhalten alle drei Jahre eine Kombination aus Abstrich und HPV-Test.
Die wichtigsten Punkte
| Impfalter | 9 bis 14 Jahre, Mädchen und Jungen |
|---|---|
| Nachholimpfung | Bis zum 18. Geburtstag als Kassenleistung |
| Dosen | Zwei Dosen bis 14 Jahre, danach drei |
| Früherkennung 20 bis 34 | Jährliche zytologische Untersuchung |
| Früherkennung ab 35 | Kombinierter Test aus Zytologie und HPV-Nachweis alle drei Jahre |
| Einladungsverfahren | Schriftliche Einladung im organisierten Programm |
| Kosten | Impfung und Früherkennung sind Kassenleistung |
In der Praxis
- Die Impfung frühzeitig veranlassen: Bis 14 Jahre genügen zwei Dosen statt drei.
- Ab 35 den Kombinationstest verlangen – er ist Teil des organisierten Programms.
- Ein positiver HPV-Befund bedeutet in der Regel eine Kontrolle, keine Behandlung.
- Die Impfung ersetzt die Früherkennung nicht.
Kosten und Übernahme
Impfung und Früherkennung sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aktuelle Entwicklungen
Das organisierte Früherkennungsprogramm besteht seit 2020 und lädt Frauen ab fünfunddreißig alle drei Jahre zur Kombinationsuntersuchung aus Abstrich und HPV-Test ein; jüngere Frauen erhalten weiterhin jährlich einen Abstrich.
Anlaufstellen
- Kinder- und Jugendarztpraxen sowie Hausarztpraxen.
- Gynäkologische Praxen für die Früherkennung.
- Gesundheitsämter mit Impfangeboten.
Gut zu wissen
Wer bis zum 15. Geburtstag geimpft wird, braucht nur zwei Dosen. Nach dem 15. Geburtstag sind drei erforderlich – ein guter Grund, nicht zu warten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter zahlt die Kasse die HPV-Impfung?
Regulär bis zum siebzehnten Geburtstag; die Impfserie sollte idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt abgeschlossen sein. Viele gesetzliche Kassen übernehmen die Impfung freiwillig auch darüber hinaus — fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach, die Praxis ist uneinheitlich.
Warum werden auch Jungen geimpft?
Weil HPV nicht nur Gebärmutterhalskrebs verursacht, sondern auch Krebs an Penis, Anus und im Rachenraum sowie Genitalwarzen — und weil eine hohe Impfquote bei beiden Geschlechtern die Zirkulation der Viren insgesamt senkt. Länder, die Jungen einbeziehen, erreichen den Schutz der Gesamtbevölkerung schneller und verlässlicher.
Offizielle Quellen und Links
- Robert Koch-Institut — Surveillance und Empfehlungen
- Deutsche Aidshilfe — Beratung, Tests und Adressen
- Liebesleben, BZgA — amtliche Aufklärungskampagne
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
