Die Rechtsgrundlage
Italien führte 1991 als eines der ersten Länder weltweit die verpflichtende Hepatitis-B-Impfung für Säuglinge und Jugendliche ein. Die Wirkung ist eindrücklich: Unter den seither geborenen Jahrgängen ist die Infektion praktisch verschwunden. Das Screening in der Schwangerschaft ist vorgesehen, und Behandlung wie Betreuung erfolgen kostenfrei über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Italien hat 1991 als eines der ersten Länder der Welt eine allgemeine Impfpflicht gegen Hepatitis B eingeführt; die entsprechenden Jahrgänge sind deshalb nahezu vollständig geschützt. Die Impfung ist kostenlos und wird über die Gesundheitssprengel verabreicht, in Südtirol zweisprachig.
Die wichtigsten Punkte
| Pflichtimpfung | Seit 1991 gesetzlich vorgeschrieben für Säuglinge |
|---|---|
| Wirkung | Unter den seither geborenen Jahrgängen praktisch verschwunden |
| Ältere Jahrgänge | Vor 1979 Geborene wurden nicht erfasst und tragen die verbleibende Last |
| Schwangerschaft | Screening im Rahmen der Vorsorge |
| Neugeborene von Trägerinnen | Impfung und Immunglobulin sofort nach der Geburt |
| Behandlung | Kostenfrei über den öffentlichen Gesundheitsdienst |
| Sprache | Beratung und Befunde auf Deutsch |
In der Praxis
- Wer vor Beginn der Pflichtimpfung geboren wurde, sollte sich testen lassen.
- Die drei Marker gemeinsam bestimmen lassen.
- Haushaltsangehörige einer Trägerin impfen lassen.
- Chronische Trägerinnen und Träger brauchen regelmässige Kontrollen, auch ohne Therapie.
Kosten und Übernahme
Impfung und Behandlung sind über den staatlichen Gesundheitsdienst kostenlos oder mit einem geringen Selbstbehalt verbunden. Tests laufen über die Gesundheitssprengel oder die Hausarztpraxis.
Aktuelle Entwicklungen
Die Pflichtimpfungen sind 2017 gesetzlich neu geordnet und ihre Zahl erweitert worden; in Südtirol erfolgt die Beratung dazu zweisprachig über die Gesundheitssprengel.
Anlaufstellen
- Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Sanitätsbetriebs.
- Gastroenterologische und infektiologische Dienste der Krankenhäuser.
- Hausärztinnen und Hausärzte.
Gut zu wissen
Die verbleibenden chronischen Infektionen betreffen fast ausschließlich Jahrgänge vor der Pflichtimpfung. Gehören Sie dazu, ist ein einziger Test aussagekräftiger als jede allgemeine Vorsicht.
Häufige Fragen
Ist die Hepatitis-B-Impfung in Italien Pflicht?
Ja, seit 1991 für alle Neugeborenen, und sie gehört zu den Pflichtimpfungen, deren Nachweis für die Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen verlangt wird. Ältere Jahrgänge sind nicht erfasst und sollten den Impfstatus prüfen lassen.
Was bedeutet ein positiver Befund für den Partner?
Der Partner sollte getestet und, wenn er weder geimpft noch immun ist, geimpft werden — die Impfung schützt zuverlässig. Bis der Impfschutz aufgebaut ist, schützen Kondome. Eine chronische Hepatitis B ist kein Grund, eine Beziehung zu beenden: Unter wirksamer Behandlung sinkt die Viruslast stark, und ein geimpfter Partner ist geschützt.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
