Die Rechtsgrundlage
Das Suchtmittelgesetz (SMG) von 1997 regelt Erwerb, Besitz, Anbau und Weitergabe. Der Grundtatbestand des § 27 SMG sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Entscheidend ist in der Praxis § 35 SMG: Bei geringer Menge zum Eigengebrauch tritt die Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von einem bis zwei Jahren zurück, wenn die Person sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme unterzieht.
Dieses Prinzip — Therapie statt Strafe — führt dazu, dass der weitaus größte Teil der Anzeigen wegen Eigenbedarfs ohne Verurteilung endet.
Eine Anzeige wird dennoch erstattet und kann Folgen für Führerschein und Waffenrecht haben, auch wenn das Verfahren später eingestellt wird.
Der Handel wird deutlich härter geahndet, mit bis zu fünfzehn Jahren bei sehr großen Mengen und gewerbsmäßiger Begehung.
CBD-Produkte sind im Handel, ihre Bewerbung als Lebensmittel oder Arzneimittel ist jedoch untersagt.
Die wichtigsten Punkte
| Hauptgesetz | Suchtmittelgesetz (SMG) 1997 |
|---|---|
| Grundtatbestand § 27 | Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe |
| § 35 SMG | Rücktritt von der Verfolgung bei gesundheitsbezogener Maßnahme |
| Probezeit | Ein bis zwei Jahre |
| Handel | Bis zu fünfzehn Jahre bei sehr großen Mengen |
In der Praxis
- Die Suchtberatungsstellen der Länder beraten kostenlos; die gesundheitsbezogene Maßnahme nach § 35 wird dort organisiert.
- Checkit! in Wien bietet kostenloses und anonymes Drug-Checking an.
- Das Rauchfrei-Telefon erreichen Sie unter 0800 810 013.
Kosten und Übernahme
Beratung und gesundheitsbezogene Maßnahmen sind kostenlos. Entwöhnungsbehandlungen trägt die Sozialversicherung.
Aktuelle Entwicklungen
Drug-Checking-Angebote haben wiederholt vor Tabletten gewarnt, die als MDMA verkauft wurden und andere Substanzen enthielten.
Anlaufstellen
- Suchtberatungsstellen der Bundesländer.
- Checkit!, Wien, Drug-Checking und Beratung.
- Vergiftungsinformationszentrale, +43 1 406 43 43.
- Notruf: 144.
Gut zu wissen
Auch wenn das Verfahren nach § 35 eingestellt wird, bleibt die Anzeige aktenkundig und kann Führerschein und Waffenbesitz betreffen.
Häufige Fragen
Komme ich für einen Joint ins Gefängnis?
In aller Regel nicht: Bei geringer Menge zum Eigengebrauch tritt die Staatsanwaltschaft nach § 35 SMG zurück, wenn eine gesundheitsbezogene Maßnahme angenommen wird.
Hat eine Anzeige trotzdem Folgen?
Ja, sie kann sich auf Führerschein und Waffenrecht auswirken, auch ohne Verurteilung.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
