Die Rechtsgrundlage
Österreich galt lange als Nachzügler: Ein bereits beschlossenes Rauchverbot war wieder aufgehoben worden, bevor es im November 2019 endgültig in Kraft trat. Seither gilt es ausnahmslos in der gesamten Gastronomie. Das Abgabealter für Tabak wurde 2019 bundesweit auf achtzehn Jahre vereinheitlicht; beim Alkohol bleibt es landesrechtlich geregelt.
Österreich galt lange als Nachzügler beim Nichtraucherschutz und hat innerhalb weniger Jahre aufgeholt. Das bundesweite Abgabealter von achtzehn Jahren löste 2019 einen Flickenteppich von Landesregelungen ab, bei dem Tabak in manchen Bundesländern bereits ab sechzehn erhältlich war. Im selben Jahr trat das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft, nachdem eine Ausnahmeregelung kurz zuvor noch beschlossen und dann wieder gekippt worden war.
Die wichtigsten Punkte
| Tabak | Ab 18, bundesweit einheitlich seit 2019 |
|---|---|
| Alkohol | Landesrechtlich: Bier und Wein meist ab 16, Spirituosen ab 18 |
| Gastronomie | Absolutes Rauchverbot seit November 2019, ohne Ausnahmen |
| Auto | Rauchverbot bei Kindern unter 18 im Fahrzeug |
| E-Zigaretten | Dem Tabak gleichgestellt |
| Entwöhnung | Rauchfrei Telefon, kostenlos und bundesweit |
| Nikotinersatz | In Apotheken erhältlich, nicht erstattet |
| Gastronomie | Absolutes Rauchverbot seit 1. November 2019, ohne Raucherräume |
| Vereinheitlichung | Abgabealter 18 bundesweit seit 2019, davor Ländersache |
In der Praxis
- Das Rauchfrei Telefon bietet kostenlose Beratung über mehrere Monate.
- Das Rauchverbot im Auto bei Kindern wird kontrolliert und ist bussgeldbewehrt.
- Nikotinersatz ist frei verkäuflich, aber selbst zu zahlen – die Gesamtkosten einkalkulieren.
- Für Alkohol bieten die Suchtberatungsstellen der Länder kostenlose Erstgespräche.
- Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und Wasserpfeifen in Lokalen.
- Alkohol am Steuer: 0,5 Promille allgemein, 0,1 für Führerscheinneulinge und Berufskraftfahrer.
Kosten und Übernahme
Die telefonische Beratung ist kostenlos; Nikotinersatz ist selbst zu zahlen.
Aktuelle Entwicklungen
Seit dem 1. November 2019 gilt in der gesamten Gastronomie ein absolutes Rauchverbot, ohne Raucherräume und ohne Ausnahme für kleine Lokale. Zugleich wurde das Abgabealter für Tabak bundesweit auf achtzehn Jahre vereinheitlicht.
Anlaufstellen
- Rauchfrei Telefon, kostenlos und bundesweit.
- Suchtberatungsstellen der Bundesländer.
- Gesundheitsberatung 1450 für die Orientierung.
Gut zu wissen
Das Rauchverbot im Auto gilt, sobald eine Person unter achtzehn mitfährt – unabhängig davon, ob ein Fenster offen ist.
Häufige Fragen
Darf man in Österreich noch in Lokalen rauchen?
Nein. Seit November 2019 gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen der Gastronomie, auch in Einraumlokalen und ohne die früher diskutierten Raucherzimmer. Erlaubt bleibt das Rauchen in Gastgärten und auf Terrassen im Freien, sofern sie nicht überwiegend umschlossen sind.
Gilt in Österreich überall dasselbe Abgabealter?
Ja, seit 2019. Davor war der Jugendschutz Landessache, und Tabak war in einigen Bundesländern bereits ab sechzehn erhältlich. Heute gilt bundesweit achtzehn für Tabak, E-Zigaretten und Spirituosen; für Bier und Wein bleibt es je nach Landesgesetz teilweise bei sechzehn.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
