Die Rechtsgrundlage
Die §§ 205a ff. StGB stellen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Strafe, auch ohne Gewalt oder Drohung. Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren, mit einer Altersnähe-Ausnahme und besonderem Schutz bis 16 bei fehlender Reife sowie bis 18 in Autoritätsverhältnissen.
Österreich kennt neben dem Schutzalter von vierzehn Jahren eine Altersnähe-Regel: Handlungen zwischen Jugendlichen bleiben straflos, wenn der Altersunterschied gering ist und keine Reifeunterschiede ausgenutzt werden. Seit der Reform ist zudem die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung gegen den Willen einer Person auch ohne Gewalt strafbar. In Abhängigkeitsverhältnissen liegt die Grenze höher.
Die wichtigsten Punkte
| Schutzalter | 14 Jahre |
|---|---|
| Altersnähe | Straflosigkeit bei geringem Altersunterschied unter gesetzlich definierten Voraussetzungen |
| Besonderer Schutz | Bis 16 bei mangelnder Reife, bis 18 in Autoritätsverhältnissen |
| § 205a StGB | Sexuelle Handlungen gegen den Willen sind strafbar |
| Ehe | Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar und wird von Amts wegen verfolgt |
| Prozessbegleitung | Kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung ist gesetzlich verankert |
| Verjährung | Bei Taten gegen Minderjährige verlängert |
| Sexuelle Belästigung | Auch einmalige Handlungen sind strafbar |
| Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung | Paragraf 205a StGB erfasst Fälle unterhalb der Gewaltschwelle |
| Kontaktverbot | Kann parallel zum Strafverfahren beantragt werden |
In der Praxis
- Eine ärztliche Untersuchung ist auch ohne Anzeige möglich; Befunde können gesichert und aufbewahrt werden.
- Die Anzeige kann später erfolgen — die vertrauliche Spurensicherung hält die Option offen.
- Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle begleiten; sie kennt die Abläufe und die Ansprechpersonen.
- Notieren Sie Datum, Ort und Ablauf so früh wie möglich.
- Die kostenlose Prozessbegleitung vor der Anzeige beantragen – sie begleitet auch die Einvernahme.
- Nachrichten und Chatverläufe exportieren, bevor Konten gelöscht werden.
Kosten und Übernahme
Anzeige und Beratung sind kostenlos. Betroffene haben Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die der Staat finanziert — eines der großzügigsten Modelle Europas.
Aktuelle Entwicklungen
Die kostenlose Prozessbegleitung ist ausgeweitet worden, und das Sexualstrafrecht wurde um Tatbestände ergänzt, die Handlungen gegen den erkennbaren Willen auch ohne Gewalt erfassen.
Anlaufstellen
- Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, kostenlos, rund um die Uhr.
- Gewaltschutzzentren in allen Bundesländern.
- Opferschutzgruppen in Krankenhäusern und Rat auf Draht 147 für Jugendliche.
- Opferschutzeinrichtungen mit Prozessbegleitung.
Gut zu wissen
Prozessbegleitung ist ein Rechtsanspruch und kostenlos: Sie umfasst rechtliche Vertretung im Strafverfahren und psychosoziale Betreuung. Fragen Sie ausdrücklich danach. Die Prozessbegleitung ist unabhängig vom Einkommen kostenlos und sollte vor der ersten polizeilichen Einvernahme organisiert werden – danach ist der wichtigste Termin bereits vorbei.
Häufige Fragen
Was ist die Altersnähe-Regel?
Sie stellt sicher, dass einvernehmliche Beziehungen zwischen etwa gleichaltrigen Jugendlichen nicht kriminalisiert werden. Voraussetzung ist ein geringer Altersunterschied und dass keine Zwangslage oder Reifeunterschiede ausgenutzt werden. Sie gilt nicht, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Wie zeigt man eine Sexualstraftat an?
Bei jeder Polizeidienststelle, ohne Frist bei den schweren Delikten. Suchen Sie möglichst bald eine Klinik auf, die Spuren auch ohne Anzeige sichern und für Sie aufbewahren kann — das hält die Entscheidung offen. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit und lassen Sie sich von einer Opferberatungsstelle begleiten; deren Unterstützung ist kostenlos und unabhängig vom Verfahren.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
