Die Rechtsgrundlage
Das liechtensteinische Strafgesetzbuch folgt weitgehend dem österreichischen Modell: Schutzalter 14 mit Altersnähe-Regelungen, verschärfter Schutz bei Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnissen sowie Strafbarkeit sexueller Handlungen gegen den Willen.
Das Schutzalter beträgt vierzehn Jahre nach österreichischem Vorbild, mit deutlich höheren Grenzen in Abhängigkeitsverhältnissen — Erziehung, Ausbildung, Betreuung. In einem Land dieser Größe ist die Anonymität einer Anzeige ein reales Thema; die Opferhilfestelle berät deshalb auch zur Möglichkeit, Beratung und Spurensicherung im benachbarten Ausland in Anspruch zu nehmen.
Die wichtigsten Punkte
| Schutzalter | 14 Jahre |
|---|---|
| Abhängigkeit | Besonderer Schutz bis 18 |
| Ehe | Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar |
| Opferhilfe | Opferhilfestelle mit kostenloser Beratung |
| Verjährung | Bei Taten an Minderjährigen verlängert |
| Grenzüberschreitend | Enge Zusammenarbeit mit Schweizer und österreichischen Einrichtungen |
| Anlehnung an Österreich | Das Sexualstrafrecht folgt weitgehend dem österreichischen Vorbild |
| Prozessbegleitung | Auf Antrag verfügbar |
| Regionale Zusammenarbeit | Untersuchung und Betreuung erfolgen teils in Nachbarländern |
In der Praxis
- Eine ärztliche Untersuchung ist auch ohne Anzeige möglich; Befunde können gesichert und aufbewahrt werden.
- Die Anzeige kann später erfolgen — die vertrauliche Spurensicherung hält die Option offen.
- Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle begleiten; sie kennt die Abläufe und die Ansprechpersonen.
- Notieren Sie Datum, Ort und Ablauf so früh wie möglich.
- Die Opferhilfestelle vor der Anzeige kontaktieren.
- Bei Untersuchung im Ausland klären, wie die Befunde nach Liechtenstein übermittelt werden.
Kosten und Übernahme
Anzeige und Opferhilfe sind kostenlos, einschliesslich Beratung, Begleitung und in bestimmten Fällen einer Entschädigung. Für gerichtliche Verfahren kann Verfahrenshilfe beantragt werden.
Aktuelle Entwicklungen
Die Bestimmungen des Sexualstrafrechts sind an die Entwicklung in Österreich angeglichen worden, und die Opferhilfe arbeitet enger mit den spezialisierten Stellen der Nachbarregionen zusammen.
Anlaufstellen
- Opferhilfestelle Liechtenstein.
- Frauenhaus Liechtenstein und Beratungsstellen der Region.
- Landespolizei sowie Notfallstationen in der Region.
Gut zu wissen
Vertraulichkeit ist in einem kleinen Land ein besonderes Anliegen. Beratungsstellen arbeiten deshalb häufig mit Partnern jenseits der Grenze zusammen — fragen Sie danach, wenn Sie das möchten. Wegen der geringen Größe des Landes ist Anonymität schwer zu wahren. Beratungsstellen in den Nachbarregionen sind eine Option, wenn Diskretion im Vordergrund steht.
Häufige Fragen
Kann man sich in Liechtenstein anonym beraten lassen?
Die Opferhilfestelle berät vertraulich und ohne Anzeigepflicht; auf Wunsch wird an Einrichtungen in der Ostschweiz oder in Vorarlberg vermittelt, wenn Ihnen die räumliche Distanz wichtig ist. Die Kosten trägt in der Regel die Opferhilfe.
Wie zeigt man eine Sexualstraftat an?
Bei jeder Polizeidienststelle, ohne Frist bei den schweren Delikten. Suchen Sie möglichst bald eine Klinik auf, die Spuren auch ohne Anzeige sichern und für Sie aufbewahren kann — das hält die Entscheidung offen. Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit und lassen Sie sich von einer Opferberatungsstelle begleiten; deren Unterstützung ist kostenlos und unabhängig vom Verfahren.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
