Recht am eigenen Bild — Luxemburg

Das Gesetz von 1982 schützt das Bild als Bestandteil des Privatlebens, mit schnellen Gerichtsmassnahmen.

Übersichtskarte — Luxemburg — Recht am eigenen Bild
Luxemburg. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Recht am eigenen Bild ist in Luxemburg Teil des durch das Gesetz von 1982 geschützten Privatlebens. Aufnahme und Verbreitung des Bildes einer Person ohne deren Einwilligung können zivil- und strafrechtliche Folgen haben, und das Gericht kann dringende Maßnahmen anordnen, um eine Verbreitung zu stoppen.

Das Gesetz von 1982 schützt das Bild ausdrücklich als Bestandteil des Privatlebens und erlaubt schnelle gerichtliche Massnahmen: Der Richter kann die Beschlagnahme, die Sperrung oder die Unterlassung anordnen, auch im Eilverfahren. Diese Geschwindigkeit ist der eigentliche Vorteil des luxemburgischen Systems, denn bei Bildern im Netz entscheidet die Zeit.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist das Foto einer Person auch hier ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, und die Entfernung rechtswidriger Inhalte folgt dem Verfahren der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste.

Die wichtigsten Punkte

GrundlageGesetz vom 11. August 1982 über den Schutz des Privatlebens
EinwilligungErforderlich für Aufnahme und Verbreitung
EilmassnahmenBeschlagnahme und Verbreitungsverbot durch das Gericht
StrafrechtAufnahmen ohne Einwilligung sind strafbar
DatenschutzEin identifizierbares Bild ist ein personenbezogenes Datum
KinderEinwilligung der Erziehungsberechtigten
Doppelte PrüfungAufnahme und Verbreitung werden getrennt beurteilt
EilzuständigkeitDas Gericht kann die Verbreitung sofort untersagen
Schulen und VereineEinwilligungsformulare sind üblich; ohne Unterschrift gilt Ablehnung
BEE SECUREMeldestelle für problematische Inhalte, mehrsprachig

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Plattformmeldungen sind kostenlos. Ein Eilverfahren verursacht Anwalts- und Gerichtskosten; bei geringem Einkommen deckt die assistance judiciaire beides ab.

Aktuelle Entwicklungen

Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen zu Melde- und Beschwerdeverfahren mit Fristen; die luxemburgische Medienaufsicht ist als Koordinierungsstelle benannt, was den Weg für Beschwerden verkürzt.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Bei drohender Veröffentlichung ist die Eilzuständigkeit des Gerichts der wirksamste Weg: Sie setzt aber voraus, dass Sie die Dringlichkeit belegen können. Ein nicht unterschriebenes Einwilligungsformular bedeutet Ablehnung, nicht stillschweigende Zustimmung. Schulen und Vereine legen das gelegentlich anders aus – widersprechen Sie schriftlich.

Häufige Fragen

Wie schnell greift das Eilverfahren?

Innerhalb von Tagen. Der Präsident des Bezirksgerichts kann im référé Massnahmen anordnen, um einen Eingriff in das Privatleben zu verhindern oder zu beenden. Bereiten Sie Belege — Bildschirmfotos mit URL und Datum — vor der Antragstellung vor.

Wie bekommt man ein Bild aus dem Netz?

Zuerst bei der Plattform melden — das geht am schnellsten und ist kostenlos; halten Sie Bildschirmfotos mit URL und Datum fest, bevor Sie melden. Parallel die verbreitende Person schriftlich zur Löschung auffordern, mit Frist. Bleibt das erfolglos, folgen die Unterlassungsklage im Eilverfahren und, bei intimen Aufnahmen, die Strafanzeige. Suchmaschinen entfernen Treffer auf gesonderten Antrag.

Offizielle Quellen und Links

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