Privatsphäre — Deutschland

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht ausdrücklich im Grundgesetz genannt, sondern vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden.

Übersichtskarte — Deutschland — Privatsphäre
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ab. Die Rechtsprechung arbeitet mit der Sphärentheorie: Die Intimsphäre ist absolut geschützt, die Privatsphäre ist abwägungsfähig, die Sozialsphäre nur eingeschränkt geschützt. Für personenbezogene Daten gelten DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht nicht ausdrücklich im Grundgesetz; das Bundesverfassungsgericht hat es aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit entwickelt. Daraus sind eigenständige Ausprägungen entstanden — das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Diese Rechtsprechung ist der Grund, warum Datenschutz in Deutschland stärker verankert ist, als der Gesetzestext vermuten lässt.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union steht der Schutz der Privatsphäre hier im Rahmen der Grundrechtecharta und der Richtlinie 2002/58/EG über die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation — neben der davon getrennten Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die wichtigsten Punkte

GrundlageAllgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
SphärentheorieIntim-, Privat- und Sozialsphäre mit abgestuftem Schutz
DatenschutzDSGVO und BDSG, Aufsicht durch Bund und Länder
AnspruchUnterlassung und Schadensersatz nach Paragraf 823 BGB
GeldentschädigungNur bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen
StrafrechtParagraf 201a StGB bei Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich
Postmortaler SchutzDie Menschenwürde wirkt über den Tod hinaus; Angehörige können Verletzungen abwehren
Recht auf VergessenwerdenVom Bundesverfassungsgericht 2019 in zwei Grundsatzentscheidungen ausgeformt
Heimliche AufnahmenDas nichtöffentlich gesprochene Wort ist nach Paragraf 201 StGB geschützt
VideoüberwachungAm Arbeitsplatz und im Mehrfamilienhaus nur unter engen Voraussetzungen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Auskunft und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sind kostenlos. Zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz richten sich nach dem Streitwert; Rechtsschutzversicherungen decken Persönlichkeitsrechtsfälle oft nur eingeschränkt ab.

Aktuelle Entwicklungen

Die Rechtsprechung hat den Schadensersatz bei Datenschutzverstößen konkretisiert: Ein bloßer Kontrollverlust kann genügen, der Betrag bleibt aber meist niedrig. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben ihre Beschwerdeverfahren vereinheitlicht.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Eine Geldentschädigung setzt eine schwere Verletzung voraus, die nicht anders ausgeglichen werden kann. Unterlassung ist der Anspruch, der in der Praxis durchgesetzt wird. Eine heimliche Tonaufnahme eines Gesprächs ist auch dann strafbar, wenn Sie selbst daran teilnehmen. Als Beweismittel ist sie vor Gericht regelmäßig unverwertbar.

Häufige Fragen

Was bedeutet informationelle Selbstbestimmung?

Das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat es 1983 im Volkszählungsurteil entwickelt. Es wirkt zunächst gegenüber dem Staat, prägt über die Gerichte aber auch das Verhältnis zwischen Privaten.

Wie fordert man seine Daten heraus?

Mit einem schriftlichen Auskunftsersuchen an die verantwortliche Stelle. Sie muss innerhalb eines Monats antworten und mitteilen, welche Daten sie zu welchem Zweck verarbeitet und woher sie stammen. Die Auskunft ist kostenlos. Bleibt sie aus oder ist sie unvollständig, können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden — das Verfahren dort ist ebenfalls kostenlos.

Offizielle Quellen und Links

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