Meinungsfreiheit und Hass im Netz — Europäische Union

Der Digital Services Act harmonisiert nicht, was man sagen darf, sondern wie Plattformen mit Meldungen umgehen müssen — und er verbietet willkürliche Löschungen.

Die Rechtsgrundlage

Die Verordnung (EU) 2022/2065, seit Februar 2024 für alle Plattformen anwendbar, begründet Verfahrenspflichten: zugängliches Meldeverfahren, Begründung jeder Löschung oder Sperrung, kostenloses internes Beschwerdeverfahren und Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung. Sehr große Plattformen unterliegen zusätzlichen Risikobewertungspflichten. Was rechtswidriger Inhalt ist, bestimmt weiterhin das nationale Recht.

Die Verordnung kehrt ein altes Ungleichgewicht um: Bisher hatte, wem das Konto gesperrt wurde, keinerlei Rechtsbehelf. Nun bestehen Ansprüche auf Begründung, internen Widerspruch und außergerichtliche Schlichtung.

Was rechtswidrig ist, bleibt national. Beleidigung, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten sind in Deutschland, Österreich und Frankreich nicht gleich definiert; dieselbe Nachricht kann in einem Staat zulässig sein und im anderen nicht.

Die wichtigsten Punkte

RechtsaktVerordnung (EU) 2022/2065, seit Februar 2024 für alle Plattformen
GegenstandDas Verfahren, nicht die Definition der Rechtswidrigkeit
MeldungZugängliches Meldeverfahren, verpflichtend
BegründungJede Löschung oder Sperrung ist zu begründen
BeschwerdeKostenlos intern, danach außergerichtliche Streitbeilegung
RechtswidrigkeitNational bestimmt: Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Drohung

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Sagt die Verordnung, was ich schreiben darf?

Nein. Sie regelt, wie Plattformen mit Meldungen umgehen; die Definition der Rechtswidrigkeit bleibt national.

Mein Konto wurde ohne Begründung gesperrt — was nun?

Seit 2024 muss die Plattform begründen und ein kostenloses internes Beschwerdeverfahren anbieten; danach steht die außergerichtliche Streitbeilegung offen.

Wer beaufsichtigt die Plattformen?

Ein Koordinator für digitale Dienste in jedem Mitgliedstaat, bei sehr großen Plattformen die Kommission.

Gilt sie auch für kleine Foren?

Ja, mit erleichterten Pflichten; die schwersten Anforderungen treffen nur sehr große Plattformen.

Offizielle Quellen und Links

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