Die Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2022/2065, seit Februar 2024 für alle Plattformen anwendbar, begründet Verfahrenspflichten: zugängliches Meldeverfahren, Begründung jeder Löschung oder Sperrung, kostenloses internes Beschwerdeverfahren und Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung. Sehr große Plattformen unterliegen zusätzlichen Risikobewertungspflichten. Was rechtswidriger Inhalt ist, bestimmt weiterhin das nationale Recht.
Die Verordnung kehrt ein altes Ungleichgewicht um: Bisher hatte, wem das Konto gesperrt wurde, keinerlei Rechtsbehelf. Nun bestehen Ansprüche auf Begründung, internen Widerspruch und außergerichtliche Schlichtung.
Was rechtswidrig ist, bleibt national. Beleidigung, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten sind in Deutschland, Österreich und Frankreich nicht gleich definiert; dieselbe Nachricht kann in einem Staat zulässig sein und im anderen nicht.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsakt | Verordnung (EU) 2022/2065, seit Februar 2024 für alle Plattformen |
|---|---|
| Gegenstand | Das Verfahren, nicht die Definition der Rechtswidrigkeit |
| Meldung | Zugängliches Meldeverfahren, verpflichtend |
| Begründung | Jede Löschung oder Sperrung ist zu begründen |
| Beschwerde | Kostenlos intern, danach außergerichtliche Streitbeilegung |
| Rechtswidrigkeit | National bestimmt: Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Drohung |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Sagt die Verordnung, was ich schreiben darf?
Nein. Sie regelt, wie Plattformen mit Meldungen umgehen; die Definition der Rechtswidrigkeit bleibt national.
Mein Konto wurde ohne Begründung gesperrt — was nun?
Seit 2024 muss die Plattform begründen und ein kostenloses internes Beschwerdeverfahren anbieten; danach steht die außergerichtliche Streitbeilegung offen.
Wer beaufsichtigt die Plattformen?
Ein Koordinator für digitale Dienste in jedem Mitgliedstaat, bei sehr großen Plattformen die Kommission.
Gilt sie auch für kleine Foren?
Ja, mit erleichterten Pflichten; die schwersten Anforderungen treffen nur sehr große Plattformen.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
