Die Rechtsgrundlage
Die §§ 185 bis 187 StGB unterscheiden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Seit 2021 werden im Internet öffentlich begangene Beleidigungen härter bestraft. Der Digital Services Act hat seit Februar 2024 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weitgehend abgelöst und gibt Nutzenden Rechte auf Begründung und Beschwerde.
Das Strafgesetzbuch kennt drei Stufen: Beleidigung als Werturteil, üble Nachrede als nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptung und Verleumdung als wissentlich unwahre Behauptung. Ehrverletzungsdelikte werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt, und die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis. Daneben verpflichtet der Digital Services Act Plattformen seit 2024 zu begründeten Entscheidungen über gemeldete Inhalte und zu einem Beschwerdeverfahren.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegen die hier tätigen Plattformen der Verordnung (EU) 2022/2065: Meldung, Begründung und Beschwerde sind europäisch geregelt, die Definition des Rechtswidrigen bleibt nationales Recht.
Die wichtigsten Punkte
| Beleidigung | § 185 StGB; im Internet mit erhöhtem Strafrahmen |
|---|---|
| Üble Nachrede und Verleumdung | §§ 186, 187 StGB |
| Nachstellung | § 238 StGB, auch digital |
| Bildaufnahmen | § 201a StGB, einschließlich Upskirting seit 2021 |
| Identitätsmissbrauch | § 269 StGB und weitere Tatbestände |
| Plattformen | DSA: Meldeverfahren, Begründungspflicht, internes Beschwerdeverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung |
| Zivilrecht | Unterlassung, Gegendarstellung, Geldentschädigung bei schweren Eingriffen |
| Antragsfrist | Drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter |
| Digitale-Dienste-Gesetz | Meldewege und Beschwerdeverfahren sind gesetzlich vorgeschrieben |
| Auskunftsanspruch | Gerichtliche Gestattung zur Herausgabe von Bestandsdaten bei schweren Persönlichkeitsverletzungen |
| Gegendarstellung | Gegenüber Medien nach Landespresserecht, mit sehr kurzen Fristen |
In der Praxis
- Beweise sichern: vollständige Screenshots mit URL und Datum, im Zweifel notariell oder per Zeugen dokumentiert.
- Der Plattform melden und die Referenznummer aufbewahren.
- Strafanzeige stellen, online über die Internetwachen der Landespolizeien möglich.
- Bei anhaltender Kampagne Beratungsstellen einschalten, die auch bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen.
- Die Dreimonatsfrist ab Kenntnis notieren – sie ist die häufigste Ursache für Einstellungen.
- Bei anonymen Konten das gerichtliche Auskunftsverfahren prüfen, bevor die Daten gelöscht werden.
Kosten und Übernahme
Ein Strafantrag ist kostenlos. Eine anwaltliche Abmahnung kostet mehrere hundert Euro, die Unterlassungsklage richtet sich nach dem Streitwert. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind bei geringem Einkommen möglich.
Aktuelle Entwicklungen
Der Digital Services Act gilt seit 2024 vollständig und verpflichtet Plattformen zu Melde-, Begründungs- und Beschwerdeverfahren; die Bundesnetzagentur ist als Koordinator für digitale Dienste benannt.
Anlaufstellen
- Internetwachen der Landespolizeien für Anzeigen.
- HateAid und Beratungsstellen der Länder gegen digitale Gewalt.
- Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste.
- Bundesamt für Justiz für Beschwerden über Plattformen.
Gut zu wissen
Bewertungen, Kommentare und Sprachnachrichten im Affekt sind der häufigste Anlass für Verfahren gegen ganz normale Nutzer. Bewerten Sie Leistungen, nicht Personen. Anbieter löschen Verbindungsdaten nach kurzer Zeit. Wer den Urheber ermitteln will, muss das Auskunftsverfahren innerhalb weniger Wochen einleiten.
Häufige Fragen
Wie lange hat man Zeit für einen Strafantrag?
Drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Tat und der Person Kenntnis erlangt haben. Die Frist ist absolut und wird nicht verlängert. Wer sie versäumt, verliert den strafrechtlichen Weg — zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt und verjähren später.
Wie geht man gegen eine beleidigende Äußerung im Netz vor?
Beweise sichern — Bildschirmfoto mit URL, Datum und Nutzername —, dann den Inhalt bei der Plattform melden; seit dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen zügig bearbeiten und die Entscheidung begründen. Parallel die Person schriftlich zur Unterlassung auffordern. Eine Strafanzeige ist möglich, aber an Fristen gebunden, und zivilrechtliche Unterlassung wirkt oft schneller.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
