Meinungsfreiheit und Hass im Netz — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Pressedelikte gehören vor das Schwurgericht — was strafrechtliche Verfolgung faktisch selten macht.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Meinungsfreiheit und Hass im Netz
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die belgische Verfassung weist Pressedelikte, zu denen auch die schriftliche Verleumdung zählt, dem Assisenhof zu. Weil dieser aufwendig zu besetzen ist, kommt es praktisch kaum zu Strafverfahren. Ausgenommen sind durch Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit motivierte Schriften, die seit 1999 vor das Korrektionalgericht gehören. Der zivilrechtliche Weg bleibt offen.

Belgien hat eine verfassungsrechtliche Besonderheit: Pressedelikte gehören vor das Schwurgericht, das aufwendig und teuer ist und deshalb praktisch nie einberufen wird. Die Folge ist, dass Meinungsäußerungsdelikte in der Presse faktisch kaum strafrechtlich verfolgt werden — eine der weitreichendsten Meinungsfreiheiten Europas, allerdings mit einer Ausnahme für rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen, die vor die ordentlichen Gerichte gehören.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegen die hier tätigen Plattformen der Verordnung (EU) 2022/2065: Meldung, Begründung und Beschwerde sind europäisch geregelt, die Definition des Rechtswidrigen bleibt nationales Recht.

Die wichtigsten Punkte

PressedelikteZuständigkeit des Assisenhofs — faktische Straflosigkeit
AusnahmeRassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Schriften vor dem Korrektionalgericht
ZivilrechtHaftungsklage und Unterlassungsklage vor dem Gericht erster Instanz
BelästigungArt. 442bis Strafgesetzbuch, auch online
Intime AufnahmenVerbreitung ohne Einwilligung seit 2020 strafbar, mit beschleunigtem Löschverfahren
PlattformenDSA seit 2024 anwendbar
Pressedelikte vor dem SchwurgerichtEine verfassungsrechtliche Besonderheit, die Verfahren praktisch selten macht
UniaZuständig bei Hassrede aus Diskriminierungsgründen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Zivilverfahren verursachen Anwalts- und Gerichtskosten; bei geringem Einkommen greift die juristische Zweitlinienhilfe. Meldungen bei Unia und bei Plattformen sind kostenlos.

Aktuelle Entwicklungen

Die Diskussion über eine Verfassungsänderung, die auch andere Hassäußerungen den ordentlichen Gerichten zuweisen würde, hält an; der Digital Services Act gilt seit 2024 vollständig.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Das belgische Paradox lohnt sich zu kennen: Dass strafrechtlich selten etwas passiert, heißt nicht, dass Sie rechtlos sind. Die zivilrechtliche Unterlassungsklage führt oft binnen Wochen zur Löschung unter Zwangsgeld. Weil Pressedelikte grundsätzlich vor das Schwurgericht gehören, werden sie kaum verfolgt. Die Ausnahme für rassistische Äußerungen ist deshalb praktisch der wichtigste Strafweg.

Häufige Fragen

Warum werden Pressedelikte in Belgien kaum verfolgt?

Weil die Verfassung sie dem Schwurgericht zuweist, dessen Einberufung so aufwendig ist, dass sie praktisch unterbleibt. Rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen sind davon ausgenommen und werden vor den ordentlichen Gerichten verhandelt. Der zivilrechtliche Weg auf Unterlassung und Schadensersatz bleibt offen.

Wie geht man gegen eine beleidigende Äußerung im Netz vor?

Beweise sichern — Bildschirmfoto mit URL, Datum und Nutzername —, dann den Inhalt bei der Plattform melden; seit dem Digital Services Act müssen Plattformen Meldungen zügig bearbeiten und die Entscheidung begründen. Parallel die Person schriftlich zur Unterlassung auffordern. Eine Strafanzeige ist möglich, aber an Fristen gebunden, und zivilrechtliche Unterlassung wirkt oft schneller.

Offizielle Quellen und Links

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