Die Rechtsgrundlage
Identitätsmissbrauch wird in Österreich über Paragraf 148a StGB, den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch, sowie über Betrug und Urkundenfälschung verfolgt. Wer seine Bonitätsdaten prüfen will, kann bei KSV1870 und CRIF kostenlos Auskunft verlangen. Watchlist Internet dokumentiert laufend aktuelle Betrugsformen.
Österreich erfasst den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch als eigenen Tatbestand: Wer durch Eingabe oder Veränderung von Daten einen Vermögensschaden verursacht, macht sich strafbar, auch ohne eine getäuschte Person. Damit sind automatisierte Bestellungen und Kontoübernahmen unmittelbar erfasst. Die Watchlist Internet dokumentiert die aktuellen Maschen und hilft bei der schnellen Einordnung.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union setzt dieses Land mit der Strafbarkeit des rechtswidrigen Zugangs zu Informationssystemen die Richtlinie 2013/40/EU um; die Ahndung von Fake-Profilen bleibt dagegen nationales Recht.
Die wichtigsten Punkte
| Strafrecht | Paragraf 148a StGB, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch |
|---|---|
| Auskunfteien | KSV1870 und CRIF, kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
| Anzeige | Bei jeder Polizeiinspektion oder online |
| Bank | Nicht autorisierte Zahlungen sind zu erstatten |
| Ausweis | Verlust bei der Behörde melden und Verlustbestätigung aufbewahren |
| Prävention | Watchlist Internet und die Internet Ombudsstelle |
| Mahnklage | Bei einem bedingten Zahlungsbefehl ist binnen vier Wochen Einspruch zu erheben |
| Watchlist Internet | Dokumentiert aktuelle Betrugsmaschen und warnt frühzeitig |
In der Praxis
- Zuerst das E-Mail-Konto sichern: Es ist der Generalschlüssel zu allen anderen Konten.
- Bank und Kartenherausgeber sofort informieren und die Sperrung schriftlich bestätigen lassen.
- Anzeige erstatten und das Aktenzeichen aufbewahren: Alle anderen Stellen werden danach fragen.
- Kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien einholen und jeden unbekannten Eintrag schriftlich bestreiten.
- Bei einem Zahlungsbefehl sofort Einspruch erheben – die Frist ist kurz und nicht verlängerbar.
- Die Bonitätsauskunft einholen und falsche Einträge schriftlich bestreiten.
Kosten und Übernahme
Anzeige und Datenschutzauskunft sind kostenlos. Eine anwaltliche Erstberatung kostet üblicherweise zwischen hundertfünfzig und dreihundert Euro; die Arbeiterkammer berät Mitglieder kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Die Meldewege bei Kontoübernahmen sind vereinfacht worden, und Banken müssen bei auffälligen Transaktionen zusätzlich warnen. Die Watchlist Internet veröffentlicht laufend aktualisierte Warnungen.
Anlaufstellen
- Polizeiinspektion oder Onlineanzeige.
- Watchlist Internet.
- Internet Ombudsstelle und Arbeiterkammer.
- Watchlist Internet und Internet Ombudsstelle.
Gut zu wissen
Bewahren Sie die Verlustbestätigung des Ausweises auf: Sie ist später der einfachste Beleg dafür, dass Sie zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses keinen Ausweis mehr hatten. Ein bedingter Zahlungsbefehl wird ohne Einspruch rechtskräftig und vollstreckbar. Reagieren Sie sofort, auch wenn die Forderung offensichtlich unberechtigt ist.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum gewöhnlichen Betrug?
Beim Betrug wird ein Mensch getäuscht, beim Datenverarbeitungsmissbrauch ein System. Weil bei Kontoübernahmen und automatisierten Bestellungen niemand persönlich getäuscht wird, schließt dieser Tatbestand eine Lücke. Für die Anzeige spielt die Einordnung keine Rolle — schildern Sie den Ablauf, die Behörde ordnet ein.
Was tut man in den ersten Stunden?
Bank und Kartenherausgeber anrufen und sperren lassen, Passwörter der betroffenen Konten ändern und die Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren, Bildschirmfotos aller Beweise sichern, Anzeige erstatten und eine Kopie der Anzeige aufbewahren. Diese Kopie brauchen Sie später gegenüber Banken, Inkassobüros und Plattformen — ohne sie werden Forderungen nicht storniert.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
