Die Rechtsgrundlage
Namibia kennt Early Childhood Development-Zentren, meist gemeinde- oder kirchengetragen, die vom zuständigen Ministerium registriert und teilweise unterstützt werden. Ein Vorschuljahr ist an die staatlichen Grundschulen angegliedert und in die Grundbildung einbezogen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es keine öffentliche Betreuung; die Versorgung erfolgt in der Großfamilie, häufig durch Großmütter, oder über eine Hausangestellte, deren Arbeitsverhältnis dem namibischen Arbeitsrecht unterliegt.
Für die deutschsprachige Gemeinschaft in Namibia besteht in Windhoek und Swakopmund ein deutschsprachiges Kindergartenangebot, das eng mit den deutschen Schulen verbunden ist. Die Anmeldung erfolgt früh und die Plätze sind begrenzt.
Die Großmütter tragen einen erheblichen Teil der Betreuung, eine Folge der HIV-Epidemie und der Arbeitsmigration. Diese Leistung ist unentgeltlich und unsichtbar, und sie wird mit dem Alter der Betreuenden zunehmend fragil.
Die Beschäftigung einer Hausangestellten ist in Namibia arbeitsrechtlich geregelt: Mindestlohn, schriftliche Vereinbarung, Arbeitszeiten, Urlaub und Anmeldung bei der Sozialversicherung. Eine faire und formale Regelung ist zugleich die stabilste.
Die wichtigsten Punkte
| ECD-Zentren | Gemeinde- und kirchengetragen, staatlich registriert und teilweise unterstützt |
|---|---|
| Vorschuljahr | An staatliche Grundschulen angegliedert |
| Unter 3 | Keine öffentliche Betreuung; Großfamilie oder Hausangestellte |
| Zuständig | Ministerium für Geschlechtergleichstellung, Armutsbekämpfung und Soziales; Bildungsministerium für die Vorschule |
| Privat | Kindergärten und Tagesstätten in Windhoek und Swakopmund |
| Hausangestellte | Mindestlohn und Arbeitsbedingungen nach namibischem Arbeitsrecht |
In der Praxis
- Bei der Grundschule des Wohnorts nach dem Vorschuljahr fragen.
- Ein ECD-Zentrum besuchen und die Zahl der Kinder je Betreuungsperson zählen.
- Die Registrierung des Zentrums beim Ministerium erfragen.
- Bei Beschäftigung einer Hausangestellten schriftlichen Vertrag und Sozialversicherung regeln.
- Die langen Schulferien einplanen, in denen die meisten Angebote schließen.
Kosten und Übernahme
Registrierte ECD-Zentren erheben geringe Beiträge, private Kindergärten in Windhoek verlangen mehrere hundert bis über tausend Namibia-Dollar im Monat. Das Vorschuljahr an der staatlichen Grundschule ist im Rahmen der Grundbildung weitgehend kostenfrei; Schuluniform und Material kommen hinzu.
Aktuelle Entwicklungen
Die Angliederung des Vorschuljahrs an die staatlichen Grundschulen hat die Beteiligung deutlich erhöht und gilt als der tragfähigste Weg, frühkindliche Bildung flächendeckend anzubieten.
Anlaufstellen
- Ministerium für Geschlechtergleichstellung, Armutsbekämpfung und Soziales
- Bildungsministerium, für das Vorschuljahr an den Grundschulen
- Registrierte ECD-Zentren der Gemeinden und Kirchen
- Private Kindergärten in Windhoek und Swakopmund
- Social Security Commission, für die Anmeldung von Hausangestellten
Gut zu wissen
Viele ECD-Zentren arbeiten ohne Registrierung und ohne ausgebildetes Personal: Die Registrierung ist die einzige verlässliche Mindestauskunft.
Häufige Fragen
Gibt es staatliche Betreuung für Kleinkinder?
Nein. Öffentliche Angebote beginnen mit dem Vorschuljahr an den Grundschulen; darunter trägt die Familie.
Was kostet ein privater Kindergarten?
In Windhoek mehrere hundert bis über tausend Namibia-Dollar monatlich, je nach Einrichtung.
Was ist ein ECD-Zentrum?
Ein meist gemeinde- oder kirchengetragenes Zentrum für frühkindliche Entwicklung, das beim zuständigen Ministerium registriert sein sollte.
Was gilt bei einer Hausangestellten?
Namibisches Arbeitsrecht: Mindestlohn, schriftliche Vereinbarung, geregelte Arbeitszeiten und Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
