Die Rechtsgrundlage
Die Polizei kann ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen, das mit einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung für die gefährdende Person verbunden ist. Das Gericht kann eine einstweilige Verfügung erlassen. Nach jedem Polizeieinsatz nehmen die Gewaltschutzzentren von sich aus Kontakt mit der gefährdeten Person auf.
Österreich gilt international als Vorbild: Die Polizei spricht ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus, und die Gewaltschutzzentren melden sich von sich aus bei der betroffenen Person — sie muss nicht selbst aktiv werden. Seit 2021 ist zudem eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für die weggewiesene Person vorgesehen. Dieses proaktive Modell ist der entscheidende Unterschied zu Systemen, in denen Betroffene erst selbst um Hilfe bitten müssen.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.
Die wichtigsten Punkte
| Betretungsverbot | Durch die Polizei, mit Annäherungsverbot |
|---|---|
| Gewaltpräventionsberatung | Für die gefährdende Person verpflichtend |
| Einstweilige Verfügung | Durch das Bezirksgericht, auch längerfristig |
| Gewaltschutzzentren | In allen Bundesländern, proaktive Kontaktaufnahme |
| Frauenhäuser | Landesweit, mit Notaufnahme |
| Prozessbegleitung | Kostenlos, psychosozial und juristisch |
| Waffen | Waffenverbot begleitet regelmäßig das Betretungsverbot |
| Dauer des Betretungsverbots | Es gilt zunächst zwei Wochen und verlängert sich bei Antrag auf einstweilige Verfügung |
| Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz | Bei hohem Risiko werden Behörden zusammengeschaltet |
| Kosten | Betretungsverbot und Gewaltschutzzentrum sind kostenlos |
In der Praxis
- Dokumentieren: Datum, Verletzungen, Fotos, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Atteste.
- Den Auszug vorbereiten, bevor Sie ihn ankündigen — die Trennungsphase ist statistisch die gefährlichste.
- Dokumente, etwas Geld und einen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponieren.
- Schule, Kita und Arbeitgeber informieren, wo Schutzvorkehrungen nötig sind.
- Innerhalb der zwei Wochen die einstweilige Verfügung beantragen, damit der Schutz nicht ausläuft.
- Das Gewaltschutzzentrum meldet sich von sich aus – nehmen Sie den Kontakt an.
Kosten und Übernahme
Beratung durch Gewaltschutzzentren und die Frauenhelpline 0800 222 555 ist kostenlos. Gerichtliche einstweilige Verfügungen sind für Betroffene gebührenfrei; Prozessbegleitung wird vom Staat finanziert.
Aktuelle Entwicklungen
Die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für weggewiesene Personen besteht seit 2021, und das Annäherungsverbot ist räumlich erweitert worden; die Mittel für Gewaltschutzeinrichtungen sind mehrfach aufgestockt worden.
Anlaufstellen
- Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr.
- Gewaltschutzzentren der Bundesländer.
- Polizei 133, Rat auf Draht 147 für Kinder und Jugendliche.
Gut zu wissen
Warten Sie nach einem Polizeieinsatz auf den Anruf des Gewaltschutzzentrums — oder rufen Sie selbst an. Dort wird die weitere Sicherheitsplanung gemacht, nicht auf dem Polizeiposten. Nach einem Betretungsverbot nimmt das Gewaltschutzzentrum proaktiv Kontakt auf. Dieses Angebot ist kostenlos und der schnellste Weg zu einer längerfristigen Lösung.
Häufige Fragen
Muss ich mich selbst bei einer Beratungsstelle melden?
Nein. Nach einem polizeilichen Betretungsverbot wird das zuständige Gewaltschutzzentrum informiert und nimmt von sich aus Kontakt auf. Sie können das Angebot annehmen oder ablehnen; die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?
Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
