Die Rechtsgrundlage
Das Gewaltschutzgesetz erlaubt dem Familiengericht Kontakt-, Näherungs- und Wohnungszuweisungsanordnungen; Verstöße sind strafbar. Die Polizei kann sofort einen Platzverweis aussprechen. Häusliche Gewalt wird zudem strafrechtlich als Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung oder Nachstellung verfolgt.
Das Gewaltschutzgesetz erlaubt zivilrechtliche Kontakt- und Näherungsverbote sowie die befristete Zuweisung der gemeinsamen Wohnung — unabhängig von einem Strafverfahren. Die Polizei kann daneben einen Platzverweis aussprechen, der eine erste Atempause verschafft. Das Hilfetelefon 116 016 ist rund um die Uhr, kostenlos und in vielen Sprachen erreichbar; es vermittelt auch in Frauenhäuser.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.
Die wichtigsten Punkte
| Gewaltschutzanordnung | Kontakt- und Näherungsverbot, auch ohne vorherige Anzeige |
|---|---|
| Wohnungszuweisung | Die gewaltausübende Person muss die gemeinsame Wohnung verlassen |
| Platzverweis | Sofort durch die Polizei, landesrechtlich geregelt |
| Nachstellung | § 238 StGB, auch bei digitalem Stalking |
| Frauenhäuser | Bundesweit, Aufnahme meist ohne Voranmeldung |
| Aufenthaltsrecht | Eigenständiges Aufenthaltsrecht kann bei Gewalt vorzeitig entstehen |
| Kosten | Verfahrenskostenhilfe für die Anordnung |
| Dauer der Anordnung | Gewaltschutzanordnungen werden befristet und können verlängert werden |
| Strafbarkeit von Verstößen | Ein Verstoß gegen die Anordnung ist eine eigene Straftat |
| Verfahrenskostenhilfe | Für das Gewaltschutzverfahren möglich |
| Umgang mit Kindern | Er wird gesondert geregelt und kann begleitet angeordnet werden |
In der Praxis
- Dokumentieren: Datum, Verletzungen, Fotos, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Atteste.
- Den Auszug vorbereiten, bevor Sie ihn ankündigen — die Trennungsphase ist statistisch die gefährlichste.
- Dokumente, etwas Geld und einen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponieren.
- Schule, Kita und Arbeitgeber informieren, wo Schutzvorkehrungen nötig sind.
- Die Anordnung immer bei sich tragen und eine Kopie bei einer Vertrauensperson hinterlegen.
- Verlängerung rechtzeitig beantragen: Die Befristung endet ohne Erinnerung.
Kosten und Übernahme
Das Hilfetelefon und die Beratung in Fachberatungsstellen sind kostenlos. Für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz gibt es Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe; die Aufnahme in ein Frauenhaus wird in der Regel öffentlich finanziert.
Aktuelle Entwicklungen
Ein Gewalthilfegesetz, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung schaffen soll, ist beschlossen worden und wird schrittweise umgesetzt; die Finanzierung der Frauenhäuser wird damit erstmals bundesweit geregelt.
Anlaufstellen
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 116 016.
- Frauenhauskoordinierung für die Suche nach einem freien Platz.
- Polizei 110, europaweit 112; Männerhilfetelefon für betroffene Männer.
- Familiengerichte für Gewaltschutzanordnungen.
Gut zu wissen
Die Wohnungszuweisung bedeutet, dass Sie bleiben können und die gewaltausübende Person gehen muss. Das ist fast immer besser, als mit Kindern das Zuhause zu verlassen. Die polizeiliche Wegweisung gilt nur wenige Tage. Wer länger Schutz braucht, muss in dieser Zeit die gerichtliche Anordnung beantragen – sonst entsteht eine Lücke.
Häufige Fragen
Wie schnell bekommt man ein Kontaktverbot?
Über eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht, die in dringenden Fällen binnen Tagen und ohne vorherige Anhörung ergehen kann. Die Polizei kann sofort einen Platzverweis aussprechen, der einige Tage gilt und die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung überbrückt.
Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?
Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
