Die Rechtsgrundlage
Das Schweizer Recht stellt auf die Urteilsfähigkeit ab, nicht auf ein Alter: Eine urteilsfähige Jugendliche entscheidet selbst, und das Arztgeheimnis gilt gegenüber den Eltern. Verhütung wird von der Grundversicherung nicht übernommen. Die kantonalen Fachstellen für sexuelle Gesundheit bieten Jugendlichen kostenlose oder stark verbilligte Beratungen an.
In der Schweiz entscheidet die Urteilsfähigkeit, nicht das Alter: Eine urteilsfähige Jugendliche kann allein in eine Behandlung einwilligen, und die Schweigepflicht gilt dann auch gegenüber den Eltern. Das praktische Hindernis ist die Abrechnung über die Grundversicherung, deren Belege an die prämienzahlende Person gehen. Die Jugendberatungsstellen und die Sexualberatung arbeiten deshalb mit kostenlosen oder pauschal abgerechneten Angeboten.
Die wichtigsten Punkte
| Maßstab | Urteilsfähigkeit, nicht das Alter |
|---|---|
| Arztgeheimnis | Gilt gegenüber den Eltern bei Urteilsfähigkeit |
| Verhütung | Nicht von der Grundversicherung übernommen |
| Fachstellen | Kantonale Beratungsstellen, für Jugendliche günstig oder gratis |
| Pille danach | In der Apotheke nach einem Beratungsgespräch |
| Franchise | Eine ärztliche Konsultation läuft über die Familienfranchise |
| Schutzalter | Sechzehn Jahre, mit Ausnahme bei geringem Altersabstand |
In der Praxis
- Gehen Sie zur kantonalen Fachstelle statt in die Hausarztpraxis: günstiger und diskreter.
- Die Kassenabrechnung geht an die versicherungsnehmende Person — das ist die eigentliche Hürde.
- Die Pille danach gibt es in der Apotheke, ohne Rezept, nach kurzen Fragen.
- Für die erste Verschreibung braucht es keine gynäkologische Untersuchung.
Kosten und Übernahme
Beratung in den Fachstellen gratis oder stark verbilligt; Verhütung selbst zu zahlen.
Aktuelle Entwicklungen
Die kantonalen Jugendberatungsstellen haben ihre digitalen Angebote ausgebaut, und mehrere Kantone bieten kostenlose Sprechstunden zu Sexualität und Verhütung an, die unabhängig von der Krankenkasse abgerechnet werden.
Anlaufstellen
- Kantonale Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
- Schulgesundheitsdienst.
- Apotheke, für die Pille danach.
- 147, Beratung für Jugendliche, kostenlos und anonym.
Gut zu wissen
Nicht das Gesetz, sondern die Abrechnung verrät: Der Leistungsabzug landet bei den Eltern. Die Fachstellen werden anders finanziert und umgehen das Problem.
Häufige Fragen
Können Eltern die Abrechnung sehen?
In der Regel ja, weil die Rechnungsstellung an die versicherte oder prämienzahlende Person erfolgt. Wer das vermeiden möchte, nutzt die kostenlosen Angebote der Jugend- und Sexualberatungsstellen oder spricht die Praxis darauf an; teilweise lässt sich die Rechnungsadresse ändern.
Wie alt muss man sein, um allein zur Gynäkologin zu gehen?
Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Entscheidend ist, ob die Jugendliche urteilsfähig ist, also Bedeutung und Tragweite der Behandlung versteht. In der Praxis wird das ab etwa vierzehn bis sechzehn Jahren angenommen.
Offizielle Quellen und Links
- Sexuelle Gesundheit Schweiz — kantonale Beratungsstellen
- 147 — Pro Juventute — Beratung für Jugendliche, rund um die Uhr
- Feel-ok.ch — Jugendportal zu Gesundheit und Sexualität
- ch.ch — amtliches Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden
- Fedlex — Sammlung des Bundesrechts
