Die Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist wie in der Schweiz die Urteilsfähigkeit. Im Land bestehen eine Schwangerschafts- und Sexualberatung sowie der schulmedizinische Dienst; für weitergehende Angebote wird in die Nachbarschaft verwiesen. Verhütung ist nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt. Die Sorge um Anonymität ist in einem sehr kleinen Land besonders ausgeprägt.
Bei vierzigtausend Einwohnern gibt es im Land nur ein kleines eigenes Angebot; viele Jugendliche nutzen die Beratungsstellen in Buchs, Sargans oder Feldkirch, die wenige Minuten entfernt liegen. Das ist kein Nachteil: Die räumliche Distanz zur eigenen Gemeinde ist für viele gerade der Grund, sich überhaupt zu melden. Rechtlich folgt Liechtenstein dem Grundsatz der Urteilsfähigkeit.
Die wichtigsten Punkte
| Maßstab | Urteilsfähigkeit, wie in der Schweiz |
|---|---|
| Beratung | Schwangerschafts- und Sexualberatung im Land |
| Verhütung | Nicht von der Grundversicherung gedeckt |
| Pille danach | In der Apotheke nach Beratungsgespräch |
| Anonymität | In einem sehr kleinen Land das Hauptthema |
| Regionale Angebote | Beratungsstellen in der Nachbarschaft sind in Minuten erreichbar |
| Schulmedizin | Schulmedizinischer und schulpsychologischer Dienst |
In der Praxis
- Wer Anonymität braucht, findet sie in den Beratungsstellen jenseits der Grenze, wenige Minuten entfernt.
- Die Kosten der Verhütung sind einzuplanen: keine Kassenübernahme.
- Die Pille danach ist in der Apotheke erhältlich.
- Der schulmedizinische Dienst berät kostenlos und vertraulich.
Kosten und Übernahme
Beratung kostenlos; Verhütung selbst zu zahlen.
Aktuelle Entwicklungen
Die Jugendberatung hat ihre digitalen und niederschwelligen Zugänge ausgebaut; die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen der Nachbarregionen ist formalisiert worden, damit Jugendliche nicht zwischen Zuständigkeiten geraten.
Anlaufstellen
- Schwangerschafts- und Sexualberatung im Fürstentum.
- Schulmedizinischer Dienst.
- Beratungsstellen der Nachbarregionen.
- 147, Beratung für Jugendliche.
Gut zu wissen
Die kurze Distanz zu den Nachbarkantonen ist hier ein echter Vorteil: Sie löst das Vertraulichkeitsproblem praktisch.
Häufige Fragen
Wohin kann sich eine Jugendliche in Liechtenstein wenden?
An die Jugend- und Familienberatung sowie an das Amt für Soziale Dienste; beide beraten kostenlos und vertraulich. Wer lieber ausserhalb des Landes geht, kann die Angebote in der Ostschweiz oder in Vorarlberg nutzen, die ebenfalls offen stehen.
Erfahren die Eltern davon?
Die Beratung ist vertraulich, und bei Urteilsfähigkeit gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern. Sichtbar werden kann eine ärztliche Leistung über die Abrechnung der obligatorischen Krankenversicherung — sprechen Sie das in der Praxis an, bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
