Die Rechtsgrundlage
Der Code civil sieht die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlichen Güterstand vor. Das Erbrecht kennt einen Pflichtteil zugunsten der Nachkommen. Die Erbschaftsteuer ist in gerader Linie für den gesetzlichen Erbteil sehr niedrig oder entfällt.
Luxemburg folgt französischem Vorbild: Errungenschaftsgemeinschaft als gesetzlicher Güterstand und ein starkes Pflichtteilsrecht der Kinder. Erbschaftsteuerlich ist das Land in gerader Linie mild — Übertragungen an Kinder sind weitgehend begünstigt —, bei entfernteren Verwandten und Nichtverwandten dagegen deutlich teurer. Für unverheiratete Paare ist das ein zentraler Punkt der Planung.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richtet sich das auf den Güterstand internationaler Paare anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) 2016/1103.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetzlicher Güterstand | Errungenschaftsgemeinschaft |
|---|---|
| Wahlgüterstände | Gütertrennung, allgemeine Gütergemeinschaft, notariell |
| Pflichtteil | Zugunsten der Nachkommen, je nach Anzahl |
| Überlebender Ehegatte | Wahl zwischen einem Anteil zu Eigentum und dem Nießbrauch an Wohnung und Hausrat |
| Erbschaftsteuer | In gerader Linie sehr niedrig oder null für den gesetzlichen Erbteil |
| Internationales Erbrecht | EU-Erbrechtsverordnung; Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts möglich |
| Europäische Erbrechtsverordnung | Sie erlaubt die Wahl des Heimatrechts per Testament |
| Immobilien im Ausland | Sehr häufig; die Rechtswahl vermeidet widersprüchliche Regelungen |
| Steuerliche Befreiung | Zwischen Ehegatten mit gemeinsamen Kindern weitgehend |
In der Praxis
- Ehevertrag vor der Trauung notariell abschließen.
- Testament errichten und im Testamentsregister eintragen lassen.
- Bei Grenzgängern die steuerliche Behandlung im Wohnsitzstaat prüfen.
- Rechtswahl im Testament erwägen, wenn mehrere Staaten betroffen sind.
- Bei Vermögen in mehreren Ländern eine ausdrückliche Rechtswahl in das Testament aufnehmen.
- Ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten liegt.
Kosten und Übernahme
Ein notarieller Ehevertrag oder eine Nachlassplanung kostet nach Geschäftswert. Angesichts der Steuersätze bei Nichtverwandten rechnet sich eine frühzeitige Beratung fast immer.
Aktuelle Entwicklungen
Die Regeln zur Übertragung von Immobilien und die Begünstigungen in gerader Linie sind mehrfach angepasst worden; die Europäische Erbrechtsverordnung prägt die Praxis bei binationalen Nachlässen.
Anlaufstellen
- Notariate in Luxemburg.
- Administration de l'enregistrement für Steuerfragen.
- Guichet.lu für Nachlassverfahren.
- Notariate für Testament und Rechtswahl.
Gut zu wissen
Maßgeblich ist grundsätzlich der gewöhnliche Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein Umzug kann die gesamte Nachlassplanung verändern — außer Sie treffen ausdrücklich eine Rechtswahl. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Wer im Ruhestand ins Ausland zieht, ändert damit unbeabsichtigt sein Erbrecht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Luxemburg?
In gerader Linie — an Kinder und Ehegatten — ist sie gering oder entfällt für den gesetzlichen Erbteil. Bei Geschwistern, entfernteren Verwandten und Nichtverwandten steigen die Sätze erheblich. Ein PACS-Partner wird günstiger behandelt als ein bloßer Lebensgefährte, aber nicht wie ein Ehegatte.
Welches Erbrecht gilt bei einem binationalen Paar?
Im EU-Raum gilt die Europäische Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte — nicht ihre Staatsangehörigkeit. Sie können aber im Testament das Recht Ihres Heimatstaats wählen. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Kollisionsregeln; lassen Sie sich notariell beraten, bevor Sie ein Testament aufsetzen.
Offizielle Quellen und Links
- Guichet.lu — amtliches Portal für Behördenwege
- Légilux — Amtsblatt und koordinierte Texte
